Auskunftsersuchen zur Maßnahme 0112 des Schulentwicklungsplanes

ANTRAG

Wie ist die rechtlich gültige Beschreibung der Maßnahme 0112 im kürzlich vom HKM genehmigten Schulentwicklungsplan „Jahrgangsweise Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in Niederrad mit Wirkung zum 01.08.2019 als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG“?

Wer hat die rechtliche und die politische Verantwortung für die Änderung des Termins auf den 01.08.2016, von dem derzeit allgemein ausgegangen wird?

Wurden bei der Vorverlegung des Termins die zuständigen Gremien beteiligt und die rechtlichen Vorschriften beachtet?

Begründung:

Die Vorverlegung des im Schulentwicklungsplan formulierten Termins um ganze 3 Jahre erweiterte zwar sofort das Angebot an gymnasialen Schulplätzen in Frankfurt rechnerisch um 90 Plätze, insgesamt sind die Startbedingungen für die neue Schule jedoch aufgrund der  veränderten Terminsetzung chaotisch und ungünstig.

Zwar konnte wie vorgesehen eine Planungsgruppe errichtet werden, jedoch konnten vor dem Anmeldeschluss den  interessierten Eltern keine verbindlichen Auskünfte zum pädagogischen und organisatorischen Konzept sowie zu besonderen Schwerpunkten und zum zukünftigen Standort der neuen Schule gegeben werden.

Die unter Punkt Umsetzung im Schulentwicklungsplan benannten Maßnahmen Kostenermittlung, Einstellung im Investitionsprogramm, Erarbeitung und Beschlussfassung einer Bau- und Finanzierungsvorlage konnten noch nicht einmal begonnen werden!

Antragsteller:
Knut Dörfel
Marlis Gutmann

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 05 abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben