ANTRAG
Der Ortsbeirat möge beschließen,
die Ortsvorsteherin wird beauftragt,
Kontakt mit der ABG bzw. dem Straßenverkehrsamt aufzunehmen, um
- eine Neuausschilderung der vorhandenen Anwohnerparkplätze zu und
- mit dem Eigentümer bzw. dem 18. Polizeirevier zu vereinbaren, dass für eventuell notwendig werdende Abschleppvorgänge, die berechtigten Benutzer nicht in Vorleistung treten müssen.
Begründung:
Trotz eines Schildes am Anfang des Parkplatzes, das darauf hinweist, es handele sich hier um für Anwohner und Besucher der Seniorenwohnanlage reserviertes Privatgelände, werden die Plätze ständig von anderen Personen belegt und sind somit für die Senioren blockiert.
Diese müssen in der Folge längere und beschwerliche Wege in Kauf nehmen. Im Zuge notwendiger Maßnahmen sollte auf der notwendigen Neubeschilderung der diskriminierende Begriff „Alten“ – , durch „Seniorenwohnanlage“ ersetzt werden.
Antragsteller:
Rainer Lehmann