Ãœberwachungskameras im Bereich der EZB

Der Ortsbeirat möge beschließen:

der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:

A_Wann wird der Magistrat die Verträge veröffentlichen, die zwischen der EZB auf der einen und den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt auf der anderen Seite geschlossen wurden, um Kameras mit oder ohne Mikrofon- und/oder Lautsprecher-anlagen in öffentlichen Räumen in unmittelbarer Nähe der EZB zu betreiben?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann das Grünflächenamt Verträge schließen mit einer Behörde (EZB), die weder hessischem noch deutschem Datenschutzrecht untersteht, wenn Video-Daten Frankfurter Bürger betroffen sind?
Treffen die Verträge Aussagen über den Begriff der „Vorfeldsicherung“ und wie weit er gehen darf? Ist damit der erlaubter Maßen überwachte Bereich rechtlich begrenzt? Wenn ja, welche Kontrollmechanismen stehen dem Grünflächenamt zu, die Einhaltung zu überprüfen?

B1_Welche Art von Kameras stehen an welcher Stelle im Bereich Sonnemannstraße, Horst-Schulmann-Straße, senkrechte Linie hinunter zum Mainufer, Mainufer, Deutschherrnbrücke,Philipp-Holzmann-Weg?

B2.1_Welche der in B1 genannten Kameras wird mit einem Mikrofon und/oder einem Lautsprecher betrieben?

B2.2_Welche sind zoom-fähig und wenn ja, bis auf welche Entfernung können Gesichter oder Kfz-Kennzeichen identifiziert werden?

B2.3_Wird in den Kamerasystemen eine Gesichtserkennungssoftware oder eine OCR-Software zur Texterkennung (z.B. für Kfz-Kennzeichen) verwendet? Wenn ja, darf sie nach den Verträgen verwendet werden?

B2.4_Kommt in den Akustischen Systemen eine Software zur Stimmenerkennung zur Anwendung? Wenn ja, darf sie eingesetzt werden aufgrund der rechtlichen und vertraglichen Bedingungen?

B2.5_Welche Räume werden in dem jeweiligen Umfeld zu welchen Tageszeiten beobachtet und wie lange werden die Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton gespeichert?

B2.6_Welcher Personenkreis hat Zugriff auf die gespeicherten Daten?

B2.7_Welche Eigentümer*innen bzw. Betreiber*innen sind den Kameras an den einzelnen Stellplätzen zuzuordnen?

B2.8_Wer ist jeweils Eigentümer*in der Grundfläche auf dem die Kameras mit oder ohne Zubehör stehen?

B2.9_Auf welcher Rechts- bzw. Vertragsgrundlage werden die Kameras, Mikrofone und Lautsprecher jeweils betrieben?

B2.10_Sind die Kameras den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet und welche Vorschriften werden jeweils angewandt?

Begründung:

Zu A_: In der Frankfurter Rundschau wurde am 31. März 2016 in einem Artikel mit der Überschrift „EZB-Kameras erzürnen Datenschützer“ berichtet, dass ein Vertrag zwischen der EZB auf der einen und den städtischen Hafenbetrieben und dem Grünflächenamt auf der anderen Seite geschlossen wurde. Mitglieder des Ortsbeirates erbitten um Mitteilung wann das Vertragswerk veröffentlicht wird, der die Zuständigkeit des Beirates direkt betrifft.

Zu B1_ bis B2.10_:
dieDatenschützer Rhein Main haben „… die Kameras am Ostersamstag den 26.03.2016 in einer demonstrativen Aktion zivilen Ungehorsams durch Verhüllung vorübergehend außer Betrieb …“ genommen.
Nachdem sie über Wochen hinweg keine Antwort auf Ihre Fragen an den verschiedensten Stellen erhalten hatten, sahen sie keine andere Möglichkeit den Miss-Stand öffentlich zu machen.
Bis heute haben dieDatenschützer Rhein Main keine Antworten erhalten und deshalb bitten nun Mitglieder dieses Ortsbeirates um eine Beantwortung der Fragen.

Antragsteller*innen:
Pearl Hahn und Volker Marx

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