ANFRAGE
Mieter der ABG berichten, dass es bei einem Wohnungswechsel zu aus deren Sicht vermeidbarem Wohnungsleerstand allein dadurch kommt, dass von Seiten der ABG erst auf eine dreimonatige Kündigungsfrist bestanden und erst anschließend notwendige Renovierungen durchgeführt würden. So stehen, zum Teil Mietpreis gebundene Wohnungen mehrere Monate unnötig leer.
Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat auf Vermieter und insbesondere die ABG, ein zu wirken um zukünftig eine zügige Neubelegung von Wohnungen zu gewährleisten?
- Wie steht der Magistrat zum Vorschlag leerstehende Wohnungen sozialen Vereinen zur Zwischennutzung zu überlassen wie Beispielsweise in NR 1394 vom 27.05.2004 vorgeschlagen?
- Werden beim Ankauf von Belegungsrechten solche Zeiten des Leerstand vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein wird daran gedacht dies zukünftig zu tun?
Begründung:
In Zeiten des Wohnungsmangels, insbesondere bei geförderten Wohnungen, ist es für Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich das Wohnungen bis zu drei Monate unnötig leer stehen.
Antragsteller:
Kai Oliver Tiffany
Eyup Yilmaz