Geplante Mittel für die Errichtung von Sozialwohnungen

Durch die erste Anwendung ihres Vorkaufsrechts in einem Stadtteil mit Milieuschutzsatzung hat der Magistrat ein Signal gesetzt, seine bisherige Wohnungsbaupolitik ändern zu wollen. Schien es bisher so, dass der Magistrat vorwiegend den Bau von hochpreisigem Wohnraum durch private Investoren und die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu fördern, wobei der soziale Wohnungsbau nur eine untergeordnete Rolle spielte. Mit der Wahrnehmung seines Vorkaufsrechts hat im Magistrat wohl ein Umdenken begonnen.

Dies vorrausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zum zukünftigen Bau von Sozialwohnungen folgende Fragen zu beantworten

  1. Wie hoch sind die Mittel, die der Magistrat im Etat für 2017-2021 für den Bau von Sozialwohnungen bereitstellen will
  2. Ist dem Magistrat bekannt, wie hoch die Mittel sind, die die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding für den Bau von Sozialwohnungen im gleichen Zeitraum investieren will?
  3. Inwieweit plant der Magistrat für den genannten Zeitraumm auch Mittel für private Investoren bereitzustellen, damit diese ebenfalls Sozialwohnungen errichten oder sind derartige Mittel bereits in der Summe unter 1. eingeschlossen?

Antragssteller

Hans-Joachim Habermann

Elke.Windemuth

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