ANTRAG
Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21 (Südseite zwischen Röderich- und Kalkentalstraße)durch Markierungen zur Straße und zum Gehweg abzugrenzen, damit eine Mindest-Gehwegbreite für Fußgänger freigehalten wird.
Begründung:
Die Parkplätze in diesem Bereich sind weder zur Straße, noch zum Gehweg hin optisch abgegrenzt. Dies führt zu einem sehr uneinheitlichen Parken und damit verbunden zu Behinderungen der Fußgänger und des Busverkehrs durch sehr weit in die Straße oder in den Gehweg hinein reichende Kraftfahrzeuge.
Eine optische Abgrenzung durch eine einfache Markierung der Abstellplätze stellt für die Kfz-Führer eine Orientierungshilfe dar, um ihr Fahrzeug mit möglichst wenig Beeinträchtigungen für andere Verkehrsteilnehmer_innen abzustellen.
Die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) sehen eine Regelbreite von 2,50 m für Fußgänger_innen vor. Dies ist auch die Mindestbreite, um die Begegnungen von Rollstühlen und Kinderwagen zu ermöglichen. Das absolute Minimum ist gemäß RASt eine Gehwegbreite von 1,50 m (enge dörfliche Hauptstraßen mit geringem Fußgängeraufkommen). Selbst dieses absolute Minimum wird in der Radilostraße nicht eingehalten. Für eine örtliche Geschäftsstraße, wie es die Radilostraße ist, sieht die RASt eine Gehwegbreite von 4,00 m vor.
Die Radilostraße hat eine Gesamtbreite von 12,25 m. Der Bürgersteig auf der Südseite hat eine Breite von 2,85 m. Die Fahrbahn ist 5 m breit. Es ist also genug Platz vorhanden, um den Fußgängern mehr Raum zu überlassen. Es wäre z.B. möglich, einen Fußweg von 2,35 m Breite und einen Parkstreifen von 2 m Breite ab zu markieren. Für den Busverkehr bleiben dann immer noch 3,50 m Breite. Das ist mehr als erforderlich, denn Busse und LKW haben eine Breite von 2,50 m und die RASt sieht eine Fahrbahnbreite von 3,25 m vor.
Antragsteller:
Barbara David-Wehe
Thorben Zick
André Leitzbach