Aufzug U-Bahn-Station „Westend“

ANTRAG

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die Stellungnahme ST 1220 „Aufzug U-Bahn-Station Westend“ vom 09.09.2016  wird zurückgewiesen.
  2. Es sollen bei der U-Bahn-Station Westend am Ausgang Odina-Bott-Platz jeweils zwei Schrägaufzüge (von C- bis B- Ebene und von B- bis A- Ebene) gebaut werden. Dafür wird jeweils eine der Lauftreppen entfallen. Als Ersatz für die entfallenden Lauftreppen werden sogenannte Zwei-Richtungs- Lauftreppen eingebaut. Diese Lösung hat sich an der Station Bockenheimer Warte am U-Bahn Ausgang direkt an der Warte seit 30 Jahren bewährt.

Begründung:

Die Insellösung mit nur einem Aufzug (Durchlader) hat mehrere Nachteile und muss durch eine Variante mit zwei Schrägaufzügen am Ausgang Odina-Bott- Platz ersetzt werden.

Diese Nachteile sind unter anderem:

  1. Für die Erstellung der Insellösung müssen auf der Bockenheimer Landstraße fünf Bäume gefällt werden. Bei der Nachrüstung der Station Schweizer Platz wurde wegen des Fällens von zwei Bäumen auf einen Durchlader verzichtet und ein Schrägaufzug mit zwei Aufzügen eingebaut. Ausserdem hatte sich damals die AGW dafür eingesetzt, dass bei der Neuplanung der Verkehrsführung  nach dem U-Bahn Bau alle Bäume auf der Bockenheimer Landstraße erhalten bleiben.
  2. Die durch die Insellösung an der Einmündung Myliusstraße notwendige Verschwenkung des Radstreifens führt dazu, dass die Radfahrer genau am Eingang des Rewe-Marktes in den Fußgängerverkehr eingeleitet werden und es so an einer stark frequentierten Stelle zu gefährlichen Begegnungen mit Fußgängern kommen wird.
  3. Durch die Aufzugsinsel kann es zu gefährlichen Vorfällen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen kommen, wenn auf der Insel nicht genug Warteraum für die Fußgänger vorhanden ist. Außerdem ist es für die Autofahrer, die aus Richtung Bockenheimer Warte kommen, nicht möglich zu sehen, ob sich Fußgänger auf der Insel aufhalten. Dadurch ist es den Autofahrern auch nicht möglich, zu erkennen, ob etwa ein Kind plötzlich die Fahrbahn betritt. Dies ist insbesondere deshalb bedenklich, da es sich bei dem Übergang um einen Schulweg handelt und sich in der Nähe des Übergangs mehrere Schulen befinden.

Antragsteller:
Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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