Stellplatz statt Vorgarten im Bäckerweg 47

ANFRAGE

Das Haus Bäckerweg 47 wird renoviert. Laut dem angebrachten Bauschild wird das Dachgeschoß nach dem Abbruch zur Erstellung einer Wohnung ausgebaut. Daneben wird von der zuständigen Behörde die Errichtung eines Stellplatzes genehmigt.

Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten:

An welcher Stelle des Grundstückes Bäckerweg 47 soll der Stellplatz errichtet werden? Ist hier evtl. ein Teil des Vorgartens vorgesehen.?

Begründung:

Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verpflichtet die zuständigen Stellen dazu, sicherzustellen, dass bestehende Vorgärten der Grundstücke von den Eigentümern gärtnerisch gestaltet und erhalten werden. Umwidmungen wie z. B. zu Stellplatzflächen sind ausdrücklich untersagt.

Grundstück Bäckerweg 47

Antragssteller

Hans-Joachim Habermann

Elke Windemuth

 

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