Einführung einer Zweitwohnungssteuer im Ortsbezirk 2

ANTRAG

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt:

Im Hinblick auf die angespannte Wohnraumsituation im Bereich des OBR 2  wird in der Stadt Frankfurt die Einführung einer Zweitwohnungssteuer –  wie bereits in der Landeshauptstadt Wiesbaden umgesetzt – geprüft.

Begründung:

Aufgrund des Wohnungsmangels in der Stadt Frankfurt ist es dringend erforderlich, das die Nutzung von zwei oder mehr Wohnungen durch denselben Mieter oder Eigentümer besteuert wird.

Antragsteller:
Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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