Im geplanten „Ernst-May-Viertel“: Soziale, ökologische, nachhaltige Stadtentwicklung

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu M 82

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Planungs- und Bauvorhaben werden ausnahmslos sozial, ökologisch und nachhaltig gestaltet. Um dies zu gewährleisten, ist für das untersuchte sogenannte „Ernst-May-Viertel“ zu beschließen:

  1. Städtische Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften, die innerhalb des Gebietes des geplanten „Ernst-May-Viertels“ liegen, werden nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen verpachtet.
  2. Alle städtischen Grundstücke, die für den Wohnungsbau vorgesehen sind, sind ausschließlich mit geförderten Wohnungen zu bebauen, wovon mindestens 50 Prozent im ersten Förderweg (Sozialwohnungen) entstehen. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  3. Für alle übrigen Grundstücke wird durch städtebauliche Verträge sichergestellt, dass bezahlbarer Wohnraum für vielfältige Bevölkerungsgruppen entsteht. Die maximale Höhe der Warmmiete beträgt 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
  4. Die vorhandenen Dauerklein- und Freizeitgärten werden in eine ökologisch-innovative Gesamtplanung integriert und an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  5. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Sportgelände der SG Bornheim bleiben an ihrem jetzigen Standort erhalten.
  6. Die im Sachstandsbericht zu den Voruntersuchungen für eine mögliche dritte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in Frankfurt am Main geplante Einhausung der A661 auf 1200 Meter (Variante L1) ist zu realisieren. Es entstehen keine Wohngebäude, die als bewohnte Lärmschutzwand dienen.
  7. Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den das Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden nicht in Anspruch genommen. Vor jeglicher baulichen Tätigkeit findet eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB statt. Alle Planungen berücksichtigen die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr. Basierend auf ein neues Klimagutachten werden Bebauungspläne so entwickelt, dass die Frischluftzufuhr nicht beeinträchtigt wird.
  8. Im geplanten „Ernst-May-Viertel“ wird ökologisch und autofrei gebaut, wobei auf die architektonische Gestaltung Wert gelegt wird. Dächer und Fassaden werden begrünt und der Einfall von Tageslicht berücksichtigt, um den Energieverbrauch sowohl hinsichtlich Heizkosten als auch hinsichtlich elektrischen Lichts zu reduzieren. Die architektonische Planung ermöglicht vielfältige Wohnformen. Gebaut wird ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen.

Begründung:

Bauvorhaben, die dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken sollen, müssen sozial, nachhaltig und ökologisch geplant und realisiert werden. Mit dem jetzigen Bauprojekt – dem geplanten „Ernst-May-Viertel“ – stellt die Stadt Frankfurt die Weichen für die zukünftige Lebensqualität der Frankfurter*innen. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die stellvertretend für die ganze Stadtplanung in Frankfurt stehen. Dies betrifft vor allem den sozialen Wohnungsbau.

In Frankfurt fehlt bezahlbarer Wohnraum: Einer Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sind momentan etwa 148 000 Frankfurter Haushalte ihrem Einkommen nach berechtigt, in Sozialwohnungen zu wohnen. Diesen 148 000 anspruchsberechtigten Haushalten stehen laut dem Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen 27 535 Sozialwohnungen gegenüber.

Auf städtischen Grundstücken müssen langfristig bezahlbare Wohnungen entstehen. Das bedeutet den ausschließlichen Bau von gefördertem Wohnraum mit einer unbefristeten Bindung der Sozialwohnungen. Um dies zu gewährleisten, werden stadteigene

Grundstücke und Grundstücke von stadtnahen Gesellschaften ausschließlich im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften oder an gemeinnützig agierende Wohnprojektgruppen vergeben. Dadurch verbleiben die Grundstücke im kommunalen Besitz, sichern den Bestand an Sozialwohnungen und der Stadt regelmäßige Einnahmen durch den Erbbauzins.

Bei der Planung von Wohnungen, Wohnanlagen und Quartieren ist der Barrierefreiheit ebenso Rechnung zu tragen wie verschiedenen Anforderungen an Grundrisse für vielfältige gemeinschaftliche Wohnformen. Außerdem hat der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Schadstoffen Vorrang. Dies bedeutet unter anderem die Einhausung von Verkehrswegen, die dazu führen, dass in Wohnortnähe Lärm und Schadstoffe produziert werden. Im Fall des geplanten „Ernst-May-Viertels“ kommt dies mit der Einhausung der A 661 auf einer Distanz von 1200 Metern (Variante L1) und der Installation von Schadstofffilteranlagen gleich. Keinem Mensch kann zugemutet werden, in einem Gebäude zu wohnen, das zugleich als Lärmschutz dient. Vorhandene soziale Infrastrukturen, die Gebiete auszeichnen und lebenswert machen, müssen erhalten bleiben.

Bei der Planung und Entstehung neuer Bauprojekte wird der Einfluss auf das gesamtstädtische Klima berücksichtigt, basierend auf neuen Studien und Berechnungen. Indem sie Grünflächen nicht versiegelt und Frisch- und Kaltluftschneisen nicht zubaut, reagiert die Stadtentwicklung auf den Klimawandel und das stetige Aufheizen der Innenstand. Ebenso werden im Bau hohe ökologische Standards umgesetzt, die begrünte Dächer und Fassaden sowie alternative Energiequellen einschließen.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen:

  • Stv. Astrid Buchheim
  • Stv. Ayse Dalhoff
  • Stv. Eyup Yilmaz
  • Stv. Martin Kliehm
  • Stv. Merve Ayyildiz
  • Stv. Michael Müller
  • Stv. Pearl Hahn
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