ANTRAG
Der Orstbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat 1 spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadthauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage.
Der Magistrat wird beauftragt, die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird.
Der Magistrat wird beauftragt mit dem Betreiber zusammen, möglichst bald ein Konzept für das Stadthaus zu entwickeln und umzusetzen, wonach die Räumlichkeiten zu einem ähnlichen Preisniveau wie die Saalbauten vermietet werden.
Begründung:
In der Ausschusssitzung des Sonderausschusses Dom Römer am 23. Januar 2017 gab Stadtrat Schneider an, dass das neue Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 Euro (sowie an 50 Terminen im Jahr ermäßigt für 1.500 Euro) angemietet werden könne. Beträge in der Höhe sind für den Großteil der Frankfurter Bürger*innen nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen der städtischen Saalbau GmbH.
Da die Stadtgesellschaft mit Steuergeldern für den Bau aufgekommen ist, muss die Vermietung nun so gestaltet sein, dass alle die Räume nutzen können und nicht allein eine kleine Oberschicht. Die innenstadtnahe Lage kann kein Grund für die hohen Preise sein, da das Grundstück und das Gebäude darauf der Stadt gehören.
Das ab sofort zu erarbeitende Konzept hat zum Ziel, dass das Stadthaus nicht in der Hauptsache als Ausweichstandort für Termine dient, die zurzeit im Römer stattfinden – wie bisher geplant. Stattdessen soll jede*r die Möglichkeit haben das Stadthaus anzumieten.
Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der Dom-Römer-GmbH aber Umplanungen und Umbauten am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden.
Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde unnötige Geldverschwendung heißen.
Antragsteller:
Kai-Oliver Tiffany
Eyup Yilmaz