Laut Koalitionsvertrag stellt die Regierung sicher, dass „die Mieten für Mieterinnen und Mieter [städtischer Wohnungsbaugesellschaften wie der ABG] in den kommenden fünf Jahren nur noch um maximal ein Prozent pro Jahr angehoben werden.“ Obwohl die ABG Frankfurt Holding sich diesem sogenannten Mietenstopp verpflichtet hat, wird Kritik an der Umsetzung laut.
Denn tatsächlich hat die ABG seit diesem Versprechen ihre Mieten in mehreren Fällen schon um mehr als ein Prozent angehoben. Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Die ABG erhöht ihre Mieten nach wie vor und betreibt damit das Gegenteil einer sozialen Wohnungspolitik – wie man sie von einer stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft erwarten würde!“
Als Yilmaz dieses Vorgehen in der vergangenen Plenarsitzung thematisierte, sind einige Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen von den Rechenbeispielen verunsichert gewesen. Yilmaz stellt klar: „Es ist eindeutig, dass für Mieter*innen allein die tatsächlich bezahlte Gesamtmiete zählt – und die steigt bei dem Vorgehen der ABG teilweise ab dem ersten Tag um fünf Prozent. Alle, die schon einmal Miete bezahlt haben, sollten das wissen! Wir fordern, dass die ABG ihre Mieten zumindest auf dem derzeitigen Stand belässt. Perspektivisch aber ist ein Rückgang der Mieten unausweichlich, um der Verdrängung durch steigende Mietpreise in Frankfurt entgegen zu wirken. Die stadteigene ABG muss als Beispiel voran gehen!“
Verunsichert hatte die Aussage, dass der Mietsatz bei einem Mietpreisanstieg von einmalig fünf Prozent letztlich geringer sei (bspw. von 1000 auf 1050 Euro) als bei fünfmaligem Anheben um jeweils ein Prozent (von 1000 auf 1051,01 Euro). Das ist natürlich richtig, da sich im zweiten Fall der Grundwert jährlich erhöht. Zum einen fällt jedoch auf, dass der Unterschied von 1,01 Euro minimal ist.
Zum zweiten sieht die Rechnung für die Mieter*innen anders aus: Real bezahlen müssen sie bei einer einmaligen Mietsteigerung vom ersten Tag an statt einem Prozent fünf Prozent mehr. Dieser tatsächlich bezahlte Unterschied beläuft sich in dem Beispiel nach fünf Jahren auf mehr als 1.175 Euro. Zur Veranschaulichung: Um diesen Betrag durch die geringfügig kleinere Miete wieder auszugleichen, müsste man 97 Jahre Miete bezahlen – vorausgesetzt die ABG sieht in dieser Zeit von weiteren Mieterhöhungen ab.