Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:
- Die Angaben über die Planung baulicher Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über Zeitplan und Abschluss der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
- Die angeführten „weitere(n) zu beachtenden Richtlinien“ und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen
benannt und erläutert, wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist. - Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang
mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt. - Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will.
Begründung:
Der Magistrat berichtet ausführlich über die bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.
Antragsteller:
Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt