Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer
gemäß § 17 (3) GOS
Keine Räumung ohne Unterbringung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Gelände Gutleutstraße 332 wird nicht geräumt, solange der Magistrat keine menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten für die dort lebenden Personen bereitstellt.
Begründung:
Nachdem der Magistrat alle bisherigen Vorschläge zur Unterbringung der Menschen, die auf der Brache in der Gutleutstraße unter unwürdigen Umständen leben, abgelehnt hat, droht er nun mit Räumung des Geländes. Er hat den Betroffenen keine akzeptable Perspektive angeboten.
Das geht nicht!