Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 II Satz 5 HGO
Seit Unterzeichnung des Kulturvertrags 1999 ist die Umwidmung des Campusgeländes in Bockenheim vertraglich festgelegt. Entstehen soll hier neben kulturellen Einrichtungen auch Wohnraum. Dabei sind – unter anderem im städtebaulichen Vertrag – für das gesamte Campus-Areal einschließlich des nördlichen Teils folgende Quoten für den Wohnungsbau festgelegt: 30 Prozent geförderter Wohnungsbau, davon sollen wiederum 50 Prozent im Sozialen Wohnungsbau gefördert werden (also insgesamt 15 Prozent der Fläche). Außerdem sollen 15 Prozent für gemeinschaftliches Wohnen ausgewiesen werden. Bereits im Jahr 2014 wurde ein Wettbewerb um diese Flächen abgehalten. Acht Projekten (inklusive nachrückenden) wurde ein baldiger Einzug zugesichert. Heute bleibt jedoch weiterhin unklar, welche Flächen für den Einzug der Wohnprojekte zur Verfügung stehen.
Andere Bauprojekte auf dem Campusareal sind derweil schon abgeschlossen und bezogen (nördlich Bockenheimer Landstraße, private Mikroapartments im Philosophicum), an anderer Stelle bauen Investoren (Gelände des AfE-Turms). Zugleich wird der endgültige Auszug der Universität immer wieder nach hinten verschoben. Dass immer noch nicht feststeht, wo sie einziehen können, kostet die Projektgruppen, die gemeinschaftliches Wohnen auf dem Gelände umsetzen wollen, Geld, Zeit und Nerven.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Flächen auf dem Campus Areal sind konkret vorgesehen…
- … für geförderten Wohnraum insgesamt?
- … für den sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg)?
- … für Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens?
- Welche Größe haben diese Flächen jeweils und wie viel Prozent der Gesamtwohnflächen macht dies aus?
- Wo sind die geförderten Wohnungen (unterschieden nach den Förderwegen) und die gemeinschaftlichen Wohnungen bei den vorhandenen Planungen vorgesehen (Baufeld 12, Baufeld AfE)?
- Einige Bauabschnitte sind schon abgeschlossen. Bitte geben Sie bei den Antworten die Anzahl der Wohneinheiten sowie die notwendigen Flächen konkret an.
- Wie viele Wohneinheiten sind bereits jeweils entstanden (je nach Projekt und je Förderprogramm bzw. an gemeinschaftlichem Wohnraum)?
- Für welchen Personenkreis sind diese Wohnungen?
- Zu welchen Preisen werden die Wohnungen vermietet?
- Wo sind geförderte Wohnungen am Depot (ABG Wohnhaus am Depot) entstanden? Wo ist gemeinschaftliches Wohnen am Depot entstanden?
- Falls dort keine geförderten Wohnungen oder weniger als die angestrebten 30 Prozent entstanden sind: Wo sind die Ersatzflächen hierfür konkret geplant?
- Falls dort nicht 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen entstanden sind: Wo sind die Ersatzflächen hierfür konkret geplant?
- Im Baufeld des ehemaligen Philosophicums waren sozialer Wohnungsbau und gemeinschaftliches Wohnen geplant. Bisher ist dort kein gemeinschaftliches Wohnen entstanden. Wo sind Ersatzflächen für gemeinschaftliches Wohnen stattdessen vorgesehen und konkret geplant?
- Planungssicherheit für Wohnprojekte gemeinschaftlichen Wohnens!
- Sind der Magistrat der Stadt Frankfurt und seine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft ABG bereit, die notwendigen verbindlichen Zusagen für Wohnprojekte auf dem Campus Bockenheim zu geben, um den Projektgruppen Planungssicherheit zu gewährleisten?
- Falls ja, wann und in welcher Form werden diese Zusagen erfolgen?
- Welche Flächen auf dem Areal des entsprechenden Bebauungsplans Nr. 569 wurden von der ABG bereits an private, d.h. nicht-städtische, Investoren veräußert oder sind diesen vertraglich zugesichert?
- Ist der Magistrat bereit, weitere Privatisierungen zu stoppen, um die öffentlichen Grundstücke für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu sichern?