Hält sich der Magistrat an die im Koalitionsvertrag 2016 festgelegten Vereinbarungen?

Antrag DIE LINKE. im Ortsbeirat 2

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

  1. Für welche Bauvorhaben im Bereich des Ortsbezirks 2 wurden seit 2014 Bebauungspläne (bzw. „städtebauliche Verträge“) aufgestellt, die bzgl. Der Wohnbebauung einen Anteil von mindestens 30 Prozent bzw. bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften 40 Prozent an gefördertem Wohnraum festschreiben?
  2. Aus welchen Gründen wurde bei der Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans auf die entsprechende Festlegung verzichtet?
  3. Wie wird die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert?

Begründung:

Bereits im Januar 2014 (M 9/2014) hat die damalige Römerkoalition den Beschluss getroffen, „30 % der … zusätzlich ermöglichten Bruttogeschossfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau zu sichern“. Im Koalitionsvertrag von 2016 wird diese Vereinbarung erneut festgeschrieben. Seitdem wurden im Ortsbeirat eine Reihe von Bauvorhaben vorgestellt, die keinerlei geförderten Wohnraum mehr beinhalten. Es stellt sich daher die Frage, welche Bedeutung der Magistrat dieser Vereinbarung beimisst.

DIE LINKE. Im Ortsbeirat 2

Fraktionsvorsitzender:

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller*innen:

Hans-Jürgen Hammelmann

Margret Heym-Schmitt

 

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