Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Römer
Viele Menschen können sich in Frankfurt keine Wohnung leisten und/oder finden keine Wohnung. Besonders prekär ist die Situation für Studierende: Seit 1. Oktober 2016 rechnet der Bund damit, dass Studierende 250 Euro für das Wohnen ausgeben, denn so hoch ist die Wohnpauschale im BAföG-Satz. Das reicht in Frankfurt nicht aus: Denn der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerkes von 2016 zufolge geben Studierende in Frankfurt inklusive Nebenkosten 375 Euro für die Miete aus. Eine aktuelle Studie errechnet der Moses-Mendelsohn-Stiftung beziffert die Kosten für ein in Frankfurt neu angemietetes WG-Zimmer sogar auf durchschnittlich 460 Euro.
Immer mehr private Wohnungsunternehmen bieten Kleinstapartments für Studierende zu horrenden Preisen an: mindestens 680 Euro Miete zuzüglich Pauschalkosten für Möbel und anderem bezahlt man beispielsweise im Philosophicum in Bockenheim. Ein Gebäude, das die stadteigene ABG an einen Investor verkauft hatte.
Traditionell sind für bezahlbaren Wohnraum für Studierende insbesondere die Studierendenwerke zuständig. Der Anteil der Zimmer, die das Studierendenwerk Frankfurt bereitstellt, bleibt jedoch weit hinter der bundesweiten Versorgung zurück. Das liegt auch daran, dass trotz steigender Studierendenzahlen wenig neu gebaut wird. Nachdem in den Jahren vergangenen vier Jahren 1.000 Plätze realisiert wurden, haben die Stadt Frankfurt, das stadteigene Wohnungsunternehmen ABG und das Studierendenwerk Frankfurt im Juni 2016 angekündigt, 1.000 weitere neue Wohnheimplätze bis 2020 zu bauen. Davon sind noch nicht viele entstanden. Zudem werden die neuen Apartments, die es schon gibt – beispielsweise am I.G. Farben-Campus im Westend, für bis zu 473 Euro vermietet. Damit liegen die Preise deutlich über der vom BAföG vorgesehenen Pauschale.
Um dem entgegen zu wirken, gibt es seit 2012 ein kommunales Förderprogramm studentisches Wohnen. Dort stehen jährlich 1 Mio. Euro städtische Gelder zur Verfügung. Allerdings werden Zimmer mit einer Miethöhe von bis zu 350 Euro gefördert. Diese Mietpreisbindung verfällt dann nach maximal 20 Jahren, und die Wohnungen können frei vermietet werden. Abgerufen wurde die Förderung allerdings noch kaum – seit Erlass 2012 sind bis 2016 lediglich 95 Wohneinheiten entstanden. Bekannt wurde nun, dass am alten Bio-Campus in Bockenheim 90 geplante Wohnheimplätze doch nicht gebaut werden. An diesem Standort hätten neue Gebäude ohnehin übermäßig in zu schützende Grünflächen eingegriffen. Bisher bleibt unklar, wo diese Plätze stattdessen entstehen sollen.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Mittel wurden im kommunalen Förderprogramm Studentisches Wohnen bereits abgerufen?
- Wie viele Wohnungen oder Wohnplätze für Studierende sind durch das kommunale Förderprogramm Studentisches Wohnen bisher fertig gestellt worden und wann?
- Von wem wurden die Gelder bisher abgerufen? Wie viele Wohneinheiten hat insbesondere das Studierendenwerk Frankfurt abgerufen?
- Wurden Wohnungen für Studierende an der Adickesallee (sogenannte Campusmeile) mit städtischen Geldern gefördert?
- Wie viele Wohnungen oder Wohnplätze für Studierende sind von den Mitteln des kommunalen Förderprogramms Studentisches Wohnen zurzeit verplant und wie viele Wohnplätze befinden sich zurzeit in Bau? Wie viele befinden sich in Planung? Wie viele sind beantragt?
- Wie sollen die Studierenden die 100 Euro Differenz zwischen den in den kommunalen Förderrichtlinien festgelegten 350 Euro Miete und der BAföG-Wohnkostenpauschale aufbringen bzw. wie kommt die Miethöhe in den Förderrichtlinien zustande?
- Ist geplant, die Miethöhe in den kommunalen Förderrichtlinien an die BAföG-Wohnpauschale anzupassen?
- Ist geplant, die Bindungsdauer im kommunalen Förderprogramm Studentisches Wohnen zu verlängern, ähnlich wie im Mittelstandsprogramm jetzt geschehen?
- Wie weit sind die Planungen für die 1.000 angekündigten Wohnplätze von 2016 fortgeschritten?
- Welche Rolle übernimmt die ABG in der Vereinbarung?
- Welche Grundstücke sind für diese 1.000 Plätze genau vorgesehen?
- Werden diese Wohnheimplätze im Rahmen des kommunalen Förderprogramms gefördert?
- Werden diese Wohnplätze dauerhaft zur Verfügung stehen oder einer Bindungsfrist unterliegen?
- Zu welchen Preisen sollen die 1.000 Wohnplätze vermietet werden?
- Wie viele Wohnplätze sollen insgesamt auf dem Campus Bockenheim entstehen? Inwiefern ist deren Fertigstellung bis 2020 realistisch?
- Welche Ausweichfläche sieht der Magistrat für die 90 Wohnheimplätze vor, die am Palmengarten in Bockenheim doch nicht entstehen?