Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Römer
Ende 2016 waren 9.491 Haushalte beim Amt für Wohnungswesen als wohnungssuchend gemeldet. Sie verfügen zurzeit über keinen oder nur über unzureichenden Wohnraum. Zusätzlich zu den formal gemeldeten Personen haben viele weitere Anspruch auf eine Sozialwohnung, nämlich insgesamt 49 Prozent aller Frankfurter Haushalte, die zur Miete wohnen. Also auf Mieten von 5 Euro pro Quadratmeter. Am freien Wohnungsmarkt steigen die Mieten jedoch seit Jahren rapide an. Durchschnittlich zahlt man für eine Mietwohnung in Frankfurt, die man jetzt neu anmietet, mehr als zwölf Euro pro Quadratmeter (Angebotsmiete).
Zugleich geht die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau seit Anfang der 1990er Jahre zurück und Belegungsbindungen laufen aus. Das führt insgesamt dazu, dass bei steigendem Bedarf immer weniger Wohnungen für eine Belegung durch das städtische Amt für Wohnungswesen zur Verfügung stehen. Betrachtet man nur Wohnungen in Frankfurt, so standen 2015 gerade einmal 25.402 Wohnungen im ersten Förderweg zur Belegung zur Verfügung, während es 2002 noch 37.336 Wohnungen waren – also 32 Prozent weniger. Nach Angaben des Magistrats fallen bis 2030 mindestens weitere 6.283 Wohnungen aus der Bindung. Diesen Verlust gilt es, schnellstmöglich aufzufangen und entgegen zu steuern, um bezahlbaren Wohnraum auch für Personen mit geringem Einkommen zu gewährleisten.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil an Sozialwohnungen an den fertig gestellten Wohnungen in den vergangenen fünf Jahren (bitte Jahre einzeln auflisten)?
- Wie viele Anträge für den Bau von frei finanzierten Wohnungen liegen derzeit vor?
- Wie ist das Verhältnis von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen bzw. -häusern unter den derzeitig beantragten Wohneinheiten in Frankfurt?
- Wie viele Bauvorhaben wurden im Eigentum realisiert und wie hoch war dementsprechend der Anteil an Mietwohnungen am Neubauvolumen der vergangenen fünf Jahre?
- Wie viele Anträge für den Bau von Sozialwohnungen liegen vor?
- Wie viele von diesen Bauanträgen sind bewilligt?
- Ist abzusehen, wann die bewilligten Wohnungen gebaut werden?
- Wann werden die geplanten Wohnungen voraussichtlich fertig gestellt?
- Wie viele Sozialwohnungen werden voraussichtlich in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils fertig gestellt?
- Wie viele davon werden von der ABG Frankfurt Holding gebaut?
- Wie viele Wohnungen sollen auf dem geplanten Neubaugebiet an der A5 entstehen? Wie viele davon sollen im ersten Förderweg belegungsgebunden sein?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass neu gebaute Sozialwohnungen qualitativ dem heutigen Baustandard entsprechen?
- Wie viele Sozialwohnungen in Frankfurt haben derzeit Passivhausstandard?
- Wie hoch sind die Baukosten, wenn im Passivhausstandard gebaut wird? Wie hoch sind die eingesparten Energiekosten?
- Wie lange dauert es durchschnittlich vom Antrag auf den Bau einer Sozialwohnung bis zu deren Fertigstellung?
- Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 jährlich mindestens aus der Bindung fallen?
- Mit welchen Mitteln verfolgt der Magistrat das Ziel, die Mietpreise der bis 2020 aus der Bindung fallenden Sozialwohnungen auch nach Bindungsende konstant zu halten – ohne zusätzliche städtische Ausgaben im Rahmen eines Belegungsbindungsrückkaufes?
- Wie hoch ist das im Integrierten Stadtentwicklungskonzept festgestellte Wohnbaupotenzial für die nächsten Jahre?
- Wie viel dieses Wohnbaupotenzials ist für den sozialen Wohnungsbau im ersten Förderweg vorgesehen (jeweils wie viel zu 5 Euro und wie viel zu 6,50 Euro Einstiegsmiete)?
- Wie viel ist für den Wohnbau im zweiten Förderweg vorgesehen (ebenfalls bitte angeben wie viel jeweils zu welchen Mietenstufen)?
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass im zweiten Förderweg auch Wohnungen in den ersten beiden Mietenstufen entstehen und nicht lediglich in der teuersten dritten Mietenstufe gebaut wird, die für die privatwirtschaftlichen Vermieter*innen am lukrativsten ist?