Anfrage der Stadtverordneten Astrid Buchheim der Fraktion DIE LINKE. im Römer
gemäß § 50 II Satz 5 HGO
In einer Beschäftigten-Info vom 09.10.2017 erklärt die Geschäftsleitung der BVZ GmbH ihren Beschäftigten warum sie die Verhandlungen zu einem Tarifvertrag mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum einem Haustarifvertrag mit Orientierung am Tarifvertrag der öffentlichen Dienste (TVöD) abbricht so:
„Neben unseren Besonderheiten haben wir zudem wiederholt und eindringlich aufgeführt, dass wir nur Ergebnisse aushandeln können, die die BVZ GmbH auch tragen kann: Denn uns ist durch die Stadt Frankfurt ein fester Finanzierungsrahmen vorgegeben. Verbesserungen in einem Bereich ziehen unweigerlich Verschlechterungen oder einen Stellenabbau in anderen Bereichen nach sich.“
Und weiter:
„Ein Abschluss zu den geforderten Bedingungen ist finanziell nicht darstellbar.“
Die BVZ GmbH ist ein freier und unabhängiger Träger der Jugendhilfe, der in der Tradition der Kinderladen- und Elterninitiativbewegung steht und keiner Weltanschauung oder Religion verpflichtet ist.
Die BVZ GmbH wurde im Juni 2015 gegründet und übernahm zum 1. Januar 2016 die Trägerschaft der Kindertagesstätten der Gesellschaft für Jugendarbeit und Bildungsplanung e.V., des Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. und der Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V.
Die gemeinnützige BVZ GmbH betreibt als großer freier Träger von Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Raum 160 Krabbelstuben, Krippen, Kinderläden, Kindergärten, Schülerläden und Horte mit insgesamt weit über 6.000 Betreuungsplätzen und hat ca. 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Siehe: http://www.bvz-frankfurt.info/
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist dem BVZ „durch die Stadt Frankfurt ein fester Finanzierungsrahmen vorgegeben“ worden?
- Führt die Einführung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) für die BVZ GmbH unweigerlich zu Verschlechterungen oder zu einem Stellenabbau in anderen Bereichen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main weigern würde, diesen zu refinanzieren?
- Trifft es zu, dass ein Abschluss zu den geforderten Bedingungen gegenüber der Stadt Frankfurt am Main bzw. dem zuständigen Dezernat finanziell nicht darstellbar ist?
Anfragesteller/in:
Stv. Astrid Buchheim