Will man bei den stadteigenen Wohnungsgesellschaften ABG und Nassauische Heimstätte (NH) eine Wohnung mieten, muss man sich zu einem gläsernen Menschen machen. Mieter*innen müssen sogar Arbeitsverträge vorlegen, am besten unbefristete. Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Offensichtlich geht es vordergründig nicht um die Wohnungsversorgung, sondern Mieter*innen werden nach dem Kriterium ausgesucht „die wirtschaftliche Effizienz [der stadteigenen Wohnungsgesellschaften] zu optimieren“. So steht es im Magistratsbericht. „Das ist ein Skandal!“, findet Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer. „Kaum jemand hat heutzutage noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Gerade Geringverdienende sollen doch in bezahlbaren Wohnungen der stadteigenen Wohnungsgesellschaften leben. Dafür sind ABG und NH schließlich da!“
Die Stadtregierung interessiert sich nicht dafür: Für Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sei sie nicht zuständig. Yilmaz sieht das anders: „Die NH gibt offen zu, dass sie Auskünfte über die Staatsangehörigkeit potenzieller Mieter*innen einholt, um Kriminalität im Wohnumfeld zu vermeiden. Das ist purer Rassismus! Wenn der Magistrat das so stehen lässt, wendet er sich damit deutlich von dem Versprechen einer Wohnungs- und Stadtpolitik für alle ab!“
Die Initiative Datenschützer RheinMain bemängelt seit Jahren den fehlenden Datenschutz bei Wohnungsvermietungen. Sie findet „[b]esonders skandalös: Im Wohnungsbewerbungsbogen der Nassauischen Heimstätte wird unter “Nationalität” (einem Pflichtfeld im Antragsformular) differenziert zwischen “Deutschland” und “Deutsche anderer Herkunft”. Was letzteres ist, wird nicht erläutert. Das weckt Erinnerungen an den Ariernachweis der Jahre 1933 – 1945. Eine Begründung für diese Differenzierung wird nicht genannt.“1)
Hinzu komme, dass die ABG und die NH die Auskünfte der SCHUFA Holding AG einholen. Yilmaz regt das auf: „Die Schufa ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Kapital daraus schlägt, private Daten weiter zu geben. Welche Daten weitergegeben werden, ist für die Mieter*innen überhaupt nicht transparent.“ Wenn überhaupt könne man erst nach der Ablehnung prüfen, warum die Wohnung an jemand anderes vermietet wurde. Yilmaz stellt fest: „Damit unterscheiden sich die öffentlichen Wohnungsunternehmen kaum noch von privaten Vermieter*innen und Investoren.“
Die ausführliche Anfrage der Linken und die Stellungnahme des Magistrats sind im Bericht des Magistrats B 427 von 2017 online nachzulesen unter: https://www.stvv.frankfurt.de/download/B_427_2017.pdf