Anfrage im Ortsbeirat 3 zu (OF 259/3 und St 2251)
Der Beschluss vom 24.08.2017 nach dem der Magistrat die Bausituation in der Burgstraße 56 prüfen sollte, wurde vom Magistrat mit der lapidaren Satz „Der Magistrat hat [aber] keine rechtliche Möglichkeit, den Bauherrn zu einer Fortsetzung der Bauarbeiten zu verpflichten“ beantwortet. Wie die Anwohner berichten, habe sich der Zustand der Burgstraße 56 nicht nur nicht verändert sondern hat sich im zurückliegenden halben Jahr sogar noch verschlimmert.
In Anbetracht dieser Tatsache und der angespannten Wohnsituation im Stadtteil wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat aufzufordern,
ausführlich jene rechtlichen Einschränkungen zu erläutern, welche ihn daran hindern, auf diese Situation einzuwirken. Die momentane Stellungnahme des Magistrats ist nicht zufriedenstellend.
Antragssteller*innen:
Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth