Durchsetzung der Vorgartensatzung

Antrag im Ortsbeirat 3

Im Rahmen der Begründungsoffensive der Stadt Frankfurt sollte auch die Realisierung der vorhandenen Vorgartensatzung im Stadtteil Nordend überprüft und gegebenenfalls durchgesetzt werden.

Begründung:

Auszug aus der Vorgartensatzung:

„Im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sind Vorgärten mit Ausnahme der notwendigen Zugänge und Zufahrten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten und dürfen nicht als hauswirtschaftliche Flächen, als Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden…“

Antragsteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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