Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, begrüßt den Vorschlag sechs neue Erhaltungssatzungen zu erlassen in den Gebieten Nordend-Süd, Nordend-Mitte, Berger Straße, Westliches Ostend, Gutleutviertel und Sachsenhausen-Nord: „Wir LINKEN werden der Einführung der Satzungen zustimmen. Sie sind als Milieuschutzsatzungen konzipiert, deren Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Das bedeutet, dass sie eine Verteuerung des Wohnraums in diesen Gebieten verhindern sollen – und das ist längst überfällig!“
Die Gebiete sind schon seit 2014 in der Diskussion. Seitdem arbeitet der Magistrat an den Entwürfen. In dieser Zeit seien die Mieten von günstigen Wohnungen gestiegen und es wurden aus Mietwohnungen Eigentumswohnungen. Die Bewohner*innen sparen an anderer Stelle oder mussten wegziehen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten konnten. Yilmaz kommentiert: „Die Satzungen sind viel zu spät gekommen. Die Grünen, die jetzt die Schuld an der Verzögerung dem Planungsdezernat zuschieben wollen, waren selbst seit 2014 durchgehend an der Regierung und hätten schnelleres Handeln einfordern müssen!“
Doch erst nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, frühestens Anfang November, greifen die neuen Regelungen. Yilmaz: „Dann kann die Stadt endlich Vorkaufsrecht ausüben. Damit kann sie Häuser kaufen, bevor sie verkauft und in teure Wohnungen umgewandelt werden sollen. So kommt die Stadt Investor*innen zuvor und erhält bezahlbaren Wohnraum. Leider haben wir in der Vergangenheit gesehen, dass Erhaltungssatzungen kein Allheilmittel der Wohnungspolitik sind. In Bockenheim werden weiterhin Wohnungen verkauft, wie zuletzt in der Ladengalerie oder in der Friesengasse und in der Knorrstraße im Gallus wird trotz Erhaltungssatzung luxusmodernisiert. Die Regierungskoalition muss die Erhaltungssatzungen also nicht nur erlassen, sondern auch umsetzen. Dazu fordere ich sie auf! Außerdem schadet ein Blick nach Berlin nicht: Dort werden Mieterhöhungen innerhalb von Milieuschutzgebieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt.“