Realisierung der Koalitionsvereinbarung bezüglich geförderten Wohnungsbaus „Bei Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen sind grundsätzlich 30% für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen….“
So zu lesen in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und den GRÃœNEN.
Im Ortsbezirk 7 ist eine lebhafte Bautätigkeit zu beobachten, jedoch scheint es sich überwiegend um die Errichtung von Eigentumswohnungen zu handeln.
Wir fragen deshalb den Magistrat:
- Wie viele Bauvorhaben wurden seit Beginn der Koalitionsvereinbarung im Ortsbezirk 7 begonnen oder beantragt?
- In wie vielen Fällen handelte es sich um den (geplanten) Bau von Mietwohnungen und in wie vielen Fällen um den (geplanten) Bau von Eigentumswohnungen?
- Wurden/werden die 30% für den geförderten Wohnungsbau eingehalten und wenn nicht, aus welchen Gründen?
- Wie wurde/wird diese Vorgabe bei den Eigentumswohnungen realisiert?
Barbara David-Wehe und Torben Zick