Etat-Antrag DIE LINKE. im OBR 2 (HH 2019)
Produktbereich: 32 Personal und Organisation
Produktgruppe: 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden in den Personenkreis der zum Bezug des städtischen Jobtickets berechtigten Mitarbeiter/innen der Stadt Frankfurt aufgenommen. Die hierdurch erhöhten Haushaltsbelastungen – eingestellt sind z. Zt. 2,5 Mio. € – werden im erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 8.11.2018 wird der Bezug des 1991 eingeführten Jobtickets für die Mitarbeiter/innen der Stadt Frankfurt sowie einiger städtischer und stadtnaher Institutionen neu geregelt. Ab 1.1.2019 soll der Eigenanteil der Bezugsberechtigten von 45 % des RMV-Tarifs der jeweils maßgeblichen Preisstufe auf 20 % abgesenkt werden. Während die Stadtverordneten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben das städtische Nahverkehrssystem kostenlos nutzen können, gehören zu den ca.18.000 Bezugsberechtigten des Jobtickets auch die Fraktionsmitarbeiter/innen der Stadtverordnetenversammlung.
Die 284 Mitglieder der 16 Ortsbeiräte waren von dieser Regelung bisher ausgeschlossen. Tatsächlich dürfte sich die finanzielle Belastung der Stadt durch die Einbeziehung der Ortsbeiratsmitglieder jedoch nur geringfügig erhöhen, zumal die Preiskalkulation auf einer Mindestberechtigtenzahl von 15.0000 Beschäftigten basiert. Die Mitglieder der Ortsbeiräte würden bei der Wahrnehmung ihrer Termine in den teilweise weit auseinander liegenden Stadtteile der Ortsbezirke wirksam unterstützt und die Stadt könnte ihrem eigenen Anspruch entsprechend mit dieser Maßnahme – wie in der Begründung zur M 176 formuliert – einen weiteren Beitrag zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Luftreinhaltung im Stadtgebiet leisten.
DIE LINKE. im OBR 2
Fraktionsvorsitzender
Hans-Jürgen Hammelmann
Antragsteller*innen:
Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt