Die Bundesregierung will mit dem neu beschlossenen Mietrechtsanpassungsgesetz bei der Mietpreisbremse nachbessern. Diese sollte die Mietpreisexplosion verhindern, blieb aber ein zahnloser Tiger.
Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, ist sich sicher, dass die neue Regelung nichts ändern wird: „Die Mietpreisbremse ist bislang eine einzige Enttäuschung. Ihr Ziel, die Mietenexplosion aufzuhalten und die Verdrängung von Mieter*innen zu stoppen, wurde deutlich verfehlt. Zahlreiche Ausnahmen und Regelungen zugunsten der Vermieter*innen setzen sie weitestgehend außer Kraft. Daran wird auch die nun vorgeschlagene halbherzige Anpassung nichts ändern.“
Die Mietpreisbremse bleibe demnach auch weiterhin bis 2020 befristet, gelte auch weiterhin nur bei Neuvermietungen und behalte auch die höchst problematische Regelung zur Modernisierungsumlage bei. Außerdem habe die Vermieterseite bei Verstößen gegen das Gesetz auch weiterhin mit keinerlei Sanktionierung zu rechnen, da der §5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch nicht nachgebessert werde. Yilmaz: „So werden auch mit angeblich verschärfter Mietpreisbremse weiterhin Mieterhöhungen weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich sein. Eine wirkliche Mietpreisbremse, die ihren Namen auch verdient, darf keine Ausnahmen haben. Sie muss entfristet sein und flächendeckend gelten. Die Modernisierungsumlage gehört abgeschafft!“
Wenn schon von der Bundesebene absehbar keine nachhaltigen Besserungen zu erwarten seien, so sollte die neue Hessische Regierung mit der Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots zumindest die Spekulation eindämmen. „Mit einem an hohe Bußgelder gekoppelten Zweckentfremdungsverbot könnten leer stehender oder in Büros umgewandelter Wohnraum wieder vermietet werden. Dies würde die Wohnungsnot in Frankfurt zwar nicht lösen, aber der Spekulation einen Riegel vorschieben“, fordert Yilmaz abschließend.