Der Hessische Staatsgerichtshof hat heute entschieden, die Klage Hessischer Städte und Gemeinden, darunter auch Frankfurt am Main, gegen die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs wäre zwar zulässig, aber nicht begründet. Dazu erklärt Michael Müller, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Das Urteil des Staatsgerichtshofes ändert nichts daran, dass alle Kommunen in Hessen endlich auskömmlich finanziert werden müssen. Hier ist das Land Hessen in der Verantwortung. Mit dem Urteil bleibt das Problem, dass die Landesregierung nicht bereit ist, den Kommunen genug Geld bereit zu stellen, damit diese ihre freiwilligen und Pflichtaufgaben auch wirklich erfüllen können.“
Es sei zwar zu begrüßen, dass der Metropolenzuschlag für die Stadt Frankfurt erhalten bleibe.
„Die Landesregierung muss aber die Finanzierung der Kommunen komplett überdenken und endlich den wachsenden Herausforderungen entsprechend anpassen. Notwendig ist die Einführung einer Vermögenssteuer, deren Einnahmen direkt den Ländern und Kommunen zugutekämen. Auch fordern wir die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Kommunalwirtschaftssteuer. Aufgaben, die Kommunen im Auftrag von Bund und Land ausführen, müssen vollumfänglich von diesen finanziert werden“, so Müller weiter.