Von wem lassen wir uns beraten und was kostet das?

Anfrage des Stadtverordneten Michael Müller der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN laufen derzeit bei allen Bundesministerien insgesamt 903 Verträge mit Beraterfirmen, die zusammen ein Auftragsvolumen von 1.162 Millionen Euro haben. Die Ausgaben für externe Berater haben sich seit 2015 um das Vierfache erhöht. Nicht von ungefähr wird in der Öffentlichkeit auch von der „Berater-Republik“ gesprochen.
Bei der extensiven Nutzung von hochbezahlten Beratern sind besonders die Ressorts, bei denen Frau Ursula von der Leyen die Leitung innehatte, aufgefallen. Inzwischen gibt es im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen im Bundesverteidigungsministerium.

Vor diesem Hintergrund stellte DIE LINKE in der der Fragestunde am 28. Februar 2019 die Frage: In welchem Umfang gibt der Magistrat private Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Auftrag, und wurden auch Rahmenverträge zum Zweck der Erfüllung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen abgeschlossen?

Die Antwort des Magistrates auf diese Frage, blieb vage:

Externe Expertise wird insbesondere dann erforderlich, wenn zu Fragestellungen das eigene Know-how nicht bzw. noch nicht im erforderlichen Maße vorhanden ist. Die Fachbereiche beurteilen dies in Eigenverantwortung bzw. in Abstimmung mit den Fachstellen bei der Stadt, unter anderem mit der Stadtkämmerei, dem Rechtsamt oder auch dem Revisionsamt. Im Rahmen ihrer Budgetverantwortung können Dezernate selbst Verträge abschließen bzw. Beauftragungen vornehmen, eine differenzierte zentrale Übersicht existiert insoweit nicht. Für die Beantwortung der Fragen wäre folglich eine Abfrage in allen Bereichen erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht machbar war.

Wir wollen mit dieser Anfrage der Verwaltung genügend Zeit geben, die nötigen Informationen zu externen Beratern einzuholen.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat der Magistrat seit 2015 an externe Auftragnehmer bzw. Sachverständige und/oder Berater vergeben? Bitte mit Nennung von Auftragstitel, Auftragszweck, Auftragnehmer, Auftragsvolumen und Beratungszeitraum pro Jahr beantworten.
  2. Warum mussten externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen herangezogen werden?
  3. Auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden Leistungen jeweils vergeben? Bitte nach Vergabeart, Ausschreibungen, Abrufen aus Rahmenverträgen differenzieren – bitte dieses Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten.
  4. Wie definiert der Magistrat externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen?
  5. Inwiefern wurde bei allen Vergaben eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt
  6. Welche zentrale Stelle außer dem Revisionsamt gibt es, die alle Vergaben an Externe prüft, u. a. auch auf deren Angemessenheit und um Doppelvergaben zu verhindern?
  7. Wie wird bei Vergaben geprüft, ob es im Vorhinein eine Festlegung auf einen bestimmten Auftragnehmer gibt?

Anfragesteller:
Stv. Michael Müller

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Martin Kliehm

Fraktionsvorsitzende

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