Ziele des Radentscheids verwirklichen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit Vertreter*innen des Radentscheids auf Basis der Gutachten des Rechtsamts, des Hessischen Städtetags und des von den Grünen beauftragten Fachanwalts für Verwaltungsrecht eine Vorlage zu erarbeiten, die geeignet ist, die vorgebrachten Mängel zu heilen und diese der Stadtverordnetenversamm­lung vorzulegen.
  2. Hilfsweise ist der Radentscheid als Vertreterbegehren nach § 8b HGO den Bürger*innen zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Der zuständige Dezernent Schneider teilte mit, dass die Entscheidung des hauptamtlichen Magistrats, den Radentscheid abzulehnen, keine politische war, sondern in den Worten der Grünen „das verkehrspolitisch Richtige leider rechtlich unzulässig“ sei. Die rechtlichen Stellungnahmen zeigen auf, wie die Mängel geheilt werden können.

Die SPD wie auch die Grünen stehen nach eigenem Bekunden vollumfänglich hinter den Forderungen des Radentscheids. Anstatt den Radentscheid daher nun in den Rechtsweg oder gar zur Wiederholung der Unterschriftensammlung zu drängen, muss der Magistrat die in den verschiedenen Gutachten vorgebrachten Mängel in einer eigenen Vorlage beheben. Sollte er sich dazu nicht in der Lage sehen, ist die Vorlage als Vertreterbegehren, das nicht an einen konkreten Kostendeckungsvorschlag gebunden ist, den Bürger*innen zur Entscheidung vorzulegen.

Mit einem sogenannten „heilenden Vertreterbegehren“ nach § 8b HGO haben Gemeindevertretungen in Hessen die Möglichkeit, ein insbesondere mangels ausreichenden Kostendeckungsvorschlags formell unzulässiges Bürgerbegehren durch ein Vertreterbegehren zu ersetzen. Seit der Bürgerbeteiligungsnovelle vom 20. Dezember 2015 wurden in Hessen schon mehrere Vertreterbegehren durchgeführt, immer dann, wenn Gemeindevertretungen es bedauert haben, dass ein für sinnvoll erachteter Bürgerentscheid nicht stattfinden konnte, weil das Bürgerbegehren an einem formalen Mangel litt. Genau das ist beim Radentscheid in Frankfurt der Fall.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Martin Kliehm
Stv. Merve Ayyildiz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn

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