Antrag im Ortsbeirat 7
Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werk-statt für behinderte Mitmenschen vorbei.
Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßen-verkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausge-legt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h – Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bau-liche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat:
- Wenn nicht bereits vollumfänglic25h geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen.
- Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2.
- Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskon-trollen überwacht werden.
Antragsteller*innen:
Barbara David-Wehe
Torben Zick