Anfrage der Stadtverordneten Dominike Pauli der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO
Umweltdezernentin Rosemarie Heilig und Kämmerer Uwe Becker haben die Presse über ihre Pläne für die Zukunft der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) informiert. Laut eigener Pressemeldung und Berichten in der Tagespresse wollen Dezernentin und Kämmerer an einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft festhalten. Damit die FES wie bisher weiterbestehen kann, sollen 49 Prozent der Geschäftsanteile für weitere 20 Jahre europaweit ausgeschrieben werden. Diese Anteile werden vom privaten Unternehmen Remondis gehalten. Wie Frau Heilig und Herr Becker melden, sei dieses Verfahren mit der Europäischen Kommission (EU-Kommission) abgestimmt.
Grüne und CDU haben sich für diese Variante entschieden, obwohl eine Rekommunalisierung der Abfallentsorgung, die u.a., statt weiter der Firma Remondis jährlich einen 2-stelligen Millionenbetrag risikolos zukommen zu lassen, diesen in die Stadtkasse fließen ließe, eine denkbare Alternative darstellt. Das lehnen die zuständigen Dezernent*innen ab, weil dann die Stadt nur kostendeckend arbeiten, also keine lukrativen Aufträge von außerhalb annehmen dürfe. So gingen Arbeitsplätze verloren. Eine Öffentlich-Private-Partnerschaft würde nach ihrer Logik Arbeitsplätze sichern und schaffen.
In der Vorlage M 76/2019 hat sich der Magistrat eindeutig für die von Dezernenten Becker und Heilig favorisierte Variante festgelegt. Eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallentsorgung würde laut Magistrat zu betriebsbedingten Kündigungen führen und eine Wertminderung bedeuten. Die Gründung einer 100prozentigen städtischen Gesellschaft kommt für den Magistrat ebenfalls nicht in Frage. Dies wäre ebenfalls mit Risiken verbunden.
Allein die Fortführung des ÖPP-Projekts indem der Anteil von Remondis ausgeschrieben wird, stellt für den Magistrat die „risikoloseste“ Alternative dar. Hier wird die EU-Kommission als Beistand für seine Position angeführt. Doch die sogenannte Ex-Ante-Notifizierung der Kommission liest sich anders als vom Magistrat dargestellt. Das vom Magistrat vorgestellte Verfahren und die Bewertungen der EU-Kommission werfen Fragen auf, die vor einer so wichtigen Entscheidung unbedingt beantwortet werden müssen.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche europarechtlichen Vorschriften liegen der vorgestellten Variante einer Ausschreibung der 49 prozentigen Anteile von Remondis zugrunde?
- In welcher Form wurde der Betriebsrat der FES bzw. des FES Konzern in die geplante Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse einbezogen?
- Auf welcher Grundlage kommt der Magistrat zu dem Schluss, dass mit einer Ausschreibung der Anteile von Remondis die Einzelaufträge für die Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Bioabfallverwertung nicht mehr ausgeschrieben werden müssen?
- Werden die zu erbringenden Leistungen auch neu ausgeschrieben, um eine Optimierung der Leistungserbringung zu ermöglichen?
- Was steht genau in der schriftlichen Vereinbarung mit der Firma Remondis über den Verkauf ihrer Anteile?
- Werden die Stadtverordneten diesen Vereinbarung erhalten?
- Wenn Ja, wann?
- Wenn Nein, warum nicht?
- Erwirbt die Stadt Frankfurt die Anteile, die die Firma Remondis an der FES hält, bevor sie diese zum Verkauf ausschreibt?
- Welcher Preis wird für die Anteile zugrunde gelegt? Auf welchen Grundlagen wird der Preis der zu verkaufenden Anteile ermittelt?
- Warum geht der Herr Kämmerer in seine öffentlichen Auslassungen davon aus, dass ein kommunaler Betrieb „keine lukrativen Aufträge von außerhalb annehmen“ darf?
- Wie viele Arbeitsplätze würden verloren gehen, wenn die Stadt die FES
- in eine Anstalt des öffentlichen Rechts,
- in eine gGmbH mit einer 100 prozentigen Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main,
- in eine AG, ähnlich der Mainova umwandelt?
- Warum wären Arbeitsplätze gefährdet?
- Welche Garantien hat der Magistrat dafür, dass bei der ÖPP-Lösung keine Arbeitsplätze verloren gehen?
- In der Antwort der Kommission heißt es, „die Einrichtung einer institutionalisierten öffentlich-privaten Partnerschaft ist europarechtlich nicht geregelt“. Welche rechtlichen Risiken könnten daraus für die Ausschreibung bestehen?
- Die Kommission kann für die im Eckpunktepapier der Stadt enthaltene Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens, der zugrunde gelegten Eignungskriterien, zu den Zuschlagskriterien und zu den Änderungen der Einzelverträge auf der Leistungsebene keine uneingeschränkte Unbedenklichkeit abgeben. Wie kommt der Magistrat trotzdem zu dem Schluss, dass das angestrebte Vorgehen keine Risiken enthält?
- Auf welcher Grundlage schließt der Magistrat aus, dass Klagen gegen das angestrebte Ausschreibungsverfahren erhoben werden?
Anfragestellerin:
Stv. Dominike Pauli
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende