Anfrage des Stadtverordneten Martin Kliehm der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO
Am 01.07.2017 trat das Gesetz zum Schutz von in Prostitution tätigen Personen (ProstituiertenÂschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft. Für die Stadt Frankfurt am Main ergaben und ergeben sich daraus diverse Aufgaben.
Die Einführung des ProstSchG wurde von unterschiedlichen Positionen begleitet. Sollte es vorderÂgründig zum Schutz von Prostituierten und Sexarbeitenden und gegen Gewalt und Menschhandel eingeführt werden, gab es zugleich auch Zweifel an diesem Zweck. Der mit der Einführung des Gesetzes einhergehende sogenannte Hurenpass würde SexarbeitenÂde stigmatiÂsieren, das Gesetz viele Betroffene kriminalisieren.
Bereits 2017 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Römer eine Anfrage zur Umsetzung des ProstSchG auf kommunaler Ebene an den Magistrat gestellt, worauf der Magistrat mit dem Bericht B 245 antwortete.
Das Gesetz ist nun seit zwei Jahren in Kraft. Die Verwaltung hat in diesen zwei Jahren ErfahrunÂgen bei der Umsetzung sammeln können. Viele Kritikpunkte, die bei Einführung des Gesetzes bestanden, bestehen weiterhin bzw. wurden um Kritiken an der konkreten Umsetzung erweitert.
Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
A. Fragen zur Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes:
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG sind seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2017 bei der Stadt Frankfurt am Main gestellt worden? Bitte wie in B 245/2017 aufschlüsseln nach: Großbordelle/Laufhäuser, FKK- und Saunaklubs, Terminwohnungen, Privatwohnungen, Escortvermittlungen, sonstigen Anbahnungsorten von Prostitution.
- Sollten weniger als die im August 2017 der Stadt Frankfurt bekannten ProstitutionsÂgewerbe einen Antrag auf Erlaubnis gestellt haben: Welche Gründe sind der Stadt Frankfurt am Main dafür bekannt, dass weniger Erlaubnisanträge gestellt wurden?
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis wurden bisher bewilligt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten.
- In wie vielen Fällen wurde die Erlaubnis mit Auflagen verbunden und welcher Art waren diese Auflagen?
- Wie lange war bisher die durchschnittliche Wartezeit von der Antragstellung bis zur Bewilligung des Antrags einer Betriebserlaubnis?
- Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis wurden bisher versagt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten.
- Aus welchen Gründen erfolgten Versagungen der Erteilung einer Betriebserlaubnis? Bitte die Gründe quantifizieren.
- Über wie viele Anträge wurde bisher noch nicht entschieden und was sind die Gründe dafür? Gründe bitte quantifizieren.
- Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit bei den bislang noch nicht entschiedenen Anträgen auf eine Betriebserlaubnis?
- Wie viele Mitarbeiter*innen mit welchem Stundenbudget kümmern sich derzeit bei der zustänÂdigen Stelle um die Bearbeitung von Anträgen zur Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes?
- Hält die Stadt Frankfurt am Main die Zahl der mit der Erlaubnis von Prostitutionsgewerben befassten Mitarbeiter*innen für ausreichend?
- Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Frankfurt am Main durch Gebühren im ZusammenÂhang der Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017, 2018, 2019?
- Nach welchen Kriterien wird die Höhe der Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe festgelegt?
- Wie oft wurden bisher im Zusammenhang der beantragten Erlaubnis von Prostitutionsgewerben Kontrollen gemäß § 29 ProstSchG durchgeführt? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten.
- Wie oft wurden bisher Kontrollen gemäß § 31 ProstSchG durchgeführt?
- Welche Behörden bzw. Einrichtungen waren an der Durchführung von Kontrollen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 29 bzw. § 31 ProstSchG in Frankfurt am Main bislang beteiligt?
- Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden bislang gegenüber Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes eingeleitet beziehungsweise mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln.
- Wie hoch ist die Summe der im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG in Frankfurt am Main gegenüber Betreiber*innen eines Prostitutionsgewerbes bislang verhängten Bußgelds?
- Wie viele Sexarbeiter*innen sind aufgrund der Angaben zur Zahl der beschäftigten Sexarbeiter*innen in den Anträgen für die Erlaubnis eines Prostitutionsgewerbes in Frankfurt am Main insgesamt tätig? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten.
B. Fragen zur Anmeldung von Sexarbeiter*innen:
- Wie viele Gesundheitsberatungen von Sexarbeiter*innen gemäß § 10 ProstSchG wurden seit Juli 2017 in Frankfurt am Main durchgeführt? Bitte nach Monaten aufgelistet darstellen.
- Wie viele dieser Beratungen waren Erstberatungen? Wie viele waren Folgeberatungen?
- Wie viele (namentlich verschiedene) Sexarbeiter*innen haben in Frankfurt am Main die Beratungen des Gesundheitsamts in Anspruch genommen?
- Wie viele der Sexarbeiter*innen, die in Frankfurt am Main an den Gesundheitsberatungen gemäß § 10 ProstSchG teilgenommen haben, waren
- 18 bis 21 Jahre alt bzw. älter als 21 Jahre?
- Weiblich, männlich, transgender?
- Wie hoch ist der Anteil der Sexarbeiter*innen, die einen Aliasnamen beantragt haben bzw. benutzen?
- Inwieweit ist im Gesundheitsamt Frankfurt am Main das Wirksamwerden der DatenschutzÂgrundverordnung zum 25.05.2018 im Hinblick auf die Verarbeitung der besonders schützensÂwerten Daten von Sexarbeiter*innen zu Sexualleben und Gesundheit berücksichtigt worden?
- Wie hat sich die nachträgliche Einführung von Gebühren für die Teilnahme an GesundheitsÂberatungen auf die Inanspruchnahme dieser Beratungen ausgewirkt?
- Wie lange ist in Frankfurt am Main aktuell die Wartezeit für einen Termin zur GesundheitsÂberatung nach § 10 ProstSchG?
- Wie viele „Informations- und Beratungsgespräche“ gemäß § 7 ProstSchG wurden seit Juli 2017 in Frankfurt am Main durchgeführt? Bitte nach Monaten aufgelistet darstellen.
- Wie viele dieser Beratungen waren Erstberatungen? Wie viele waren Folgeberatungen?
- Wie viele (namentlich verschiedene) Sexarbeiter*innen haben in Frankfurt am Main die Beratungen der Ordnungsbehörde gemäß § 7 ProstSchG in Anspruch genommen?
- Wie lang ist in Frankfurt am Main aktuell die Wartezeit auf einen Termin für ein „Informations- und Beratungsgespräch“ nach § 7 ProstSchG?
- Wie viele so genannte Hurenpässe wurden seitdem in Frankfurt am Main erstmals ausgehändigt, wie viele verlängert?
- An welche Behörden und Stellen werden die Daten der in Frankfurt am Main im Zuge der Anmeldung registrierten Sexarbeiter*innen weitergegeben?
- Inwieweit ist im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main das Wirksamwerden der DatenÂschutzgrundverordnung zum 25.05.2018 im Hinblick auf die Verarbeitung der besonders schützenswerten Daten von Sexarbeiter*innen berücksichtigt worden?
- In wie vielen Fällen mussten seit Inkrafttreten des ProstSchG „Maßnahmen bei BeratungsÂbedarf“ gemäß § 9 ProstSchG initiiert werden?
- Welche Behörden bzw. Einrichtungen wurden im Zusammenhang mit „Maßnahmen bei Beratungsbedarf“ bisher eingeschaltet?
- Wie viele Fälle von Zwangsprostitution konnten seit Inkrafttreten des ProstSchG durch die Teilnahme von Sexarbeiter*innen an Beratungen gemäß § 10 bzw. § 7 ProstSchG festgestellt werden?
- Welche Staatsangehörigkeiten haben die Sexarbeiter*innen, die in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit angemeldet und einen Hurenpass erhalten haben?
- Wie verteilen sich die Zustelladressen der Sexarbeiter*innen, die in Frankfurt am Main ihre Tätigkeit angemeldet und einen Hurenpass erhalten haben? Bitte wie folgt aufschlüsseln:
- Zustelladresse in Frankfurt
- Zustelladresse in Hessen (aber nicht in Frankfurt);
- Zustelladresse in Deutschland (aber nicht in Hessen);
- Zustelladresse im Ausland
- Wie viele Sexarbeiter*innen wurden in Frankfurt am Main seit Inkrafttreten des ProstSchG im Zusammenhang der Umsetzung dieses Gesetzes kontrolliert? Bitte Aufschlüsseln nach den oben genannten Arten von Prostitutionsstätten.
- Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden gegenüber SexÂarbeiÂter*innen seit Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeÂschlosÂsen? Bitte entsprechend den Tatbeständen nach § 33 ProstSchG aufschlüsseln.
- Wie hoch ist die Summe der in diesem Zusammenhang und in diesem Zeitraum gegenüber Sexarbeiter*innen verhängten Bußgelder?
- Welche Summe an Bußgeld wurde von den Betroffenen tatsächlich bezahlt?