Heckenschnitt

Antrag im Ortsbeirat 3

Laut  Bundesnaturschutzgesetz ist das Schneiden von Hecken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt. Zu beobachten ist jedoch, dass sich die,  unter anderem mit „Garten- & Landschaftspflege“ betraute, Wisag Aveco Holding AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, nicht an diese Vorgaben hält und Heckenschnitte zumal dann vornimmt, wenn dort Vögel brüten, abgesehen einmal davon, dass  besagte Heckenschnitte eher an Kahlschläge denken lassen als  an gärtnerische Sorgfaltspflicht.

Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen,  den Magistrat aufzufordern, sich mit  der Wisag AG dergestalt ins Benehmen zu setzen, dass  sich die Firma an das Bundesnaturschutzgesetz zu halten hat und dafür Sorge trägt, dass die Hecken künftig so geschnitten werden, dass neben brütenden Vögeln auch andere Kleintiere (Spinnen, Käfer etc.) eine Ãœberlebenschance haben.

Antragssteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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