Gemeinsame Anfrage an den Magistrat im Ortsbeirat 7
In der Septembersitzung des vergangenen Jahres wurde in der Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120 vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende. Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert. Demzufolge beschränkt sich die Nutzung „auf Personengruppen mit besonderen Wohnbedarf – Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen“.
Damals war die Rede von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende diesen Jahres sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein.
Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen:
Die Studierenden Appartments werden im Internet von der Firma prodomiWohnservice GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen Extras angeboten. Der qm-Preis liegt zwischen 32 und 35 €. Für die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag.
Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden Inhalts des Unternehmens „solidare real estate group“ finden:
September 2017- Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben.
In Frankfurt wird ein ehemaliges Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant….
Der Ortsbeirat bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120?
- Unter welcher Voraussetzung hat die Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt?
- Welches Dezernat hat den Vertrag mit dem Investor abgeschlossen?
- Wurden die Apartments für die Studierenden aus Mitteln des „Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende“ oder einem anderen Programm gefördert?
- Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Mietobergrenze für die Studierenden Apartments?
- Erfolgt die Vergabe der Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative FrankfurtRheinMain e.V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können.
- Welche vertraglichen Vereinbarungen gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten
- hinsichtlich der qm/pro Person
- der Ausstattung
- der Instandhaltung
- der sozialen Beratung und Unterstützung
- Auf welcher Grundlage erfolgt die Abrechnung (z.B. Personen bezogen oder pauschal?
- Wieviel Jahre beträgt die vertragliche Laufzeit für die Unterkunft?
- Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser Vereinbarung für die Liegenschaft?
- Wurden Absprachen getroffen bezüglich der baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z.B. Änderung des Bebauungsplans)?
Fraktionen und fraktionslose Mitglieder des Ortsbeirats 7