Das vom Planungsdezernenten Mike Josef angekündigte Vorgehen gegen möblierte Vermietung zu überteuerten Preisen treffe nur die Spitze des Eisbergs, so Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer: „Es geht nicht nur um Wohnungen, die als Ferienwohnungen für einige Tage oder ein paar Wochen vermietet werden. Das Problem ist viel weitläufiger und muss entschieden angegangen werden!“
Nicht nur für Ferienvermietung oder zu Messen werden möblierte Wohnungen absurd hohe Preise verlangt, sondern viele Wohnungen würden möbliert und dann für Zeiträume von drei, sechs oder zwölf Monaten teuer vermietet. Yilmaz stellt fest: „Viele der Wohnungen waren bezahlbare Bestandswohnungen. Durch den Preissprung wird dem Markt dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum entzogen. Gerade bei innenstadtnahen Wohnungen – zum Beispiel im Gallus oder Bahnhofsviertel – werden Preise von 40 Euro pro Quadratmeter aufgerufen. Mit einer normalen Vermietung hat das wenig zu tun.“ Zudem könnten die kommerziellen Vermieter bei den kurzen Mietdauern bei jedem Mieter*innen-Wechsel den Mietpreis erhöhen.
Einen konkreten Fall kennt Yilmaz im Gallus: „In der Knorrstraße stockt der Wohnungskonzern Vonovia Bestandswohnungen auf, die früher etwa 6 Euro pro Quadratmeter gekostet haben. Die neu entstandenen Wohnungen möbliert der Konzern und vermietet sie für das Dreifache, nämlich 18 Euro pro Quadratmeter. So baut sich die Vonovia ein Argument für Mietsteigerungen im Bestand, aber keine bezahlbaren Wohnungen!“
Eine Grenze will Mike Josef nun über die städtische Ferienwohnungssatzung ziehen, die im März 2018 beschlossen wurde. Das reiche bei Weitem nicht aus, so Yilmaz weiter: „Die derzeit aufgerufenen, astronomischen Preise müssen unterbunden werden. Hier geht Wohnraum verloren und die hohen Preise wirken sich preistreibend auf die umliegenden Wohnungen aus.“
Dagegen müsse nun mit allen Mitteln und auf allen Ebenen vorgegangen werden: „Auf Landesebene muss die Stadt Frankfurt sich weiter für das Verbot von Wohnraumzweckentfremdung einsetzen. Ein Antrag der LINKEN Fraktion im Hessischen Landtag dazu wurde zuletzt von der Hessischen Landesregierung abgelehnt. Zusätzlich muss Frankfurt eigenständig gegen Unternehmen vorgehen, deren Geschäftsmodell auf Mietpreisüberhöhung basiert. Dagegen kann nach § 5 Wirtschaftsstraf-gesetzbuch bzw. § 291 Strafgesetzbuch vorgegangen werden. Daran müssen diese Unternehmen anscheinend dringend erinnert werden. Das sollte die Stadt jetzt tun. Seit Jahren sammelt sie entsprechende Beschwerden beim Amt für Wohnungswesen. Auch die Möglichkeit, enger mit Verbänden zusammen zu arbeiten, um eine Musterfeststellungsklage auf den Weg zu bringen, muss erwogen werden. Es gibt also noch einige Möglichkeiten, die nun angegangen werden müssen, um dem dringenden Problem der Vermietung möblierter Wohnungen zu überteuerten Preisen etwas entgegen zu halten!“
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