Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat über die Klage wegen zu hoher Schadstoffe in der Frankfurter Luft entschieden. Zuvor haben es die Beklagten, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt als Beigeladene, versäumt, sich mit der Klägerin, der Deutschen Umwelthilfe (DUH), auf Maßnahmen zu einigen, die zu einer schnellen Senkung der Stickstoffdioxidbelastung führen. Dazu erklärt Martin Kliehm, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Der VGH hat klare Signale gesetzt zugunsten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in Frankfurt. Es wurde aber ein weiteres Mal die Chance vergeben, die Verkehrswende in Frankfurt zügig voran zu bringen. Ich bedaure sehr, dass die Stadt und das Land die Möglichkeit ungenutzt ließen, sich mit der DUH auf Sofortmaßnahmen zu einigen, die zu einer schnellen Senkung der Luftschadstoffe führen. Deswegen müssen wohl bald die Halter*innen betroffener Fahrzeuge ausbaden, was die Politik sehenden Auges über einen Zeitraum von zehn Jahren versäumt hat.“
Es sei zu erwarten gewesen, dass das Gericht zur Einhaltung der Grenzwerte in letzter Konsequenz strecken- bzw. zonenbezogene Fahrverbote vorschreiben wird. Kliehm: „Hätte sich die Stadt im Vorfeld stärker ins Zeug gelegt, dann hätten die Fahrverbote verhindert werden können. Wiesbaden beispielsweise ist um Fahrverbote herumgekommen, weil es ein millionenschweres VerkehrswendeÂpaket aufgelegt hat und sich so mit der DUH einig werden konnte. In Frankfurt und der Region ist seit 2010 aber praktisch gar nichts passiert, weder beim Ausbau des ÖPNV oder der Elektromobilität noch bei Park&Ride oder der Parkraumbewirtschaftung. Erst jetzt, vor allem in Reaktion auf den RadentÂscheid und das drohende Fahrverbot, sind Dinge in Bewegung gekommen. Leider viel zu spät und zu zaghaft.“
So bleibe jetzt nur, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und dort alle Maßnahmen festzulegen, die geeignet sind, die Grenzwerte einzuhalten – inklusive Fahrverbote. „Die Hängepartie wird bis weit ins nächste Jahr hinein weitergehen, bis klar wird, wo und wann Fahrverbote verhängt werden. Wir sind dann mitten im Wahlkampf, weswegen ich keine nachhaltigen Lösungen mehr erwarte. Das hätte vermieden werden können, wenn Stadt und Land den VGH davon überzeugt hätten, die Grenzwerte auch ohne Fahrverbote, sondern mit weitreichenden Maßnahmen und entschiedenem politischen Handeln einhalten zu können. Das ist mit der in wesentlichen Fragen zerstrittenen Koalition leider nicht zu erwarten. Das Urteil und seine Konsequenzen müssen wir als letzte Gnadenfrist begreifen und als Ansporn betrachten, die Verkehrswende schneller und weitreichender als bisher umzusetzen. Umwelt, Klima und Gesundheit verlangen mutige Schritte, kein Zögern“, so Kliehm abschließend.