Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Grundsatzentscheid die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für gesetzeswidrig erklärt. Dazu erklärt Michael Müller, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
„Dieses Urteil ist schwerwiegend und wird weitreichende Konsequenzen haben. Der Magistrat darf nicht mehr so weitermachen wie bisher. Es gibt zwei wesentliche Kritikpunkte. Zum einen die Tatsache, dass die Parkraumüberwachung privatisiert wurde und nicht als hoheitliche Aufgabe durch die Kommune erbracht wird. Zum anderen: Die Stadt hat diese Aufgabe an einen privaten Dienstleister übertragen. Dieser hat dafür Leiharbeiter*innen eingesetzt. DIE LINKE lehnt nicht nur die Privatisierung öffentlicher Aufgaben ab, auch Leiharbeit gehört abgeschafft.“
Einmal mehr werde deutlich, dass Privatisierung der falsche Weg sei. „Wir brauchen eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung mit ausreichend Personal, um ein wirksames und effektives Vorgehen gegen Falschparken in Frankfurt zu gewährleisten. Der Schaden ist groß und wahrlich kein Grund zur Freude. Alle Knöllchen, die seit 2018 für Parkverstöße in der Stadt ausgestellt wurden, könnten anfechtbar und ungültig sein. Der Magistrat muss sich erklären, welche Konsequenzen er zieht“, sagt Müller.
Müller weist darauf hin, dass die Fraktion zu den Etatberatungen Anträge einbringen wird, die die personelle Stärkung der Verwaltung im Fokus haben.