Antrag zu ST 1797 vom 16. 9. 2019
Zwar hält die hessische Landesregierung, namentlich der hessische Wirtschaftsminister Tarek al Wazir, leerstehende Häuser und Wohnungen für Einzelfälle, aber die Klagen der Ortsbeiräte über zunehmenden Wohnungsleerstand in ihren Stadtteilen häufen sich. Der Mieterbund spricht von 10.000 und mehr leerstehenden Wohnungen. Und „warum die Landesregierung Städten wie Frankfurt kein rechtliches Instrumentarium geben will, um das Ausmaß des Leerstandes überhaupt erheben zu können“, versteht nicht nur die zitierte Reporterin nicht (hr info vom 11. 12. 19).
Wie der o. g. Stellungnahme des Magistrats zu entnehmen ist, „haben sich die Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den jeweils zuständigen Ministerien mehrmals dafür eingesetzt, ein neues Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu initiieren.“
Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat dem Ortsbeirat berichten
- Wann genau er sich zuletzt für das neue Gesetz eingesetzt hat bzw. ob und wann er sich erneut und verstärkt dafür einzusetzen gedenkt?
- Warum, unabhängig davon, „die Einrichtung eines Meldeportals für leerstehenden Wohnraum mit einer konkreten Erhebung und Erfassung zu dauerhaft leerstehenden Wohnungen oder Wohnimmobilien nicht zielführend“ sein soll.?
- Welches Gesetz besagt, dass „der Magistrat schon aus datenschutzrechtlichen Gründen an der Ermittlung oder Verwendung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit leerstehenden Wohnungen gehindert“ wird?
Abgesehen einmal davon, dass es für den Ortsbeirat nur sehr schwer vorstellbar ist, dass die Stadt Frankfurt so wenig gesetzlichen Einfluss auf ihr ureigenstes städtisches Geschehen haben soll, wäre ein ebensolches Meldeportal doch ganz im Gegenteil außerordentlich hilfreich beim Argumentieren gegenüber dem Land.
Antragssteller*innen:
Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth