Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft „Eschborner Landstraße 100“ zu rechnen?

Anfrage im Ortsbeirat 7 an den Magistrat

In der ST 2358 vom 20.2.19 antwortete der Magistrat bezüglich der Freifläche vor der Liegenschaft „Eschborner Landstraße 100“, dass er die Liegenschaft überprüft und folgendes festgestellt habe:„… dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten.“

Dies erweckte den Eindruck, als wäre mit einer umgehenden Einleitung einer entsprechenden Maßnahme zu rechnen. Statt dessen stellte nun die Firma auf der geschotterten Fläche einen Fahrradständer für 12 Fahrräder auf (siehe Foto). Dies lässt vermuten, dass bislang noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde.

 

 

 

 

Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann ist mit der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu rechnen?
  2. Wann könnte mit dem Rückbau der Schotterfläche in eine Grünfläche gerechnet werden?

 

Barbara David-Wehe                    Torben Zick

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