Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2016 bis 2018

Anfrage im Ortsbeirat 7 zum Bericht des Magistrats B26/2020

In der B26 wird die besondere Bedeutung der Kleingärten für den urbanen Lebensraum Frankfurt mehrfach hervorgehoben. Gleichwohl werden die weiteren Ausführungen diesem Anspruch nicht gerecht. Die Beschreibung der Gesamtsituation hinterlässt vielmehr den Eindruck, die Kleingärten und die betreuenden Vereine führen eher ein Schattendasein und die KGV-Flächen würden als stille Ausbaureserve für eine Nachverdichtung betrachtet.

Dies vorausgeschickt bittet der OBR 7 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie passen die aufgezeigten Investitionssummen (im Berichtszeitraum € 0,00) zu den genannten Zielen einer Weiterentwicklung und des Ausbaus der Gartenflächen?
  2. Wenn die Vereine einen solch wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen leisten, warum sind dann die Zuwendungen in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken?
  3. Durch welche Maßnahmen, bzw. rechtliche Rahmenbedingungen werden konkret in den aufgeführten Bebauungsplänen Bestandsgarantien für die Gartenflächen umgesetzt und wie sollen diese gegen eine eventuelle Inanspruchnahme von Flächen durchgesetzt?
    Sollen diese überhaupt durchgesetzt werden, oder ist es vielmehr so, dass Kleingartenflächen politisch als Verhandlungsmasse für z.B. Siedlungs- und Straßenbau oder andere Flächenbedarfe genutzt werden?
  4. Woran liegt es, dass das KEK, seit Januar 2017 beauftragt, noch nicht vorliegt? Eingedenk der Tatsache, dass das Thema offenbar eine hohe Priorität genießt bzw. genießen sollte (s. Vorbemerkung B 26) ist es irritierend, dass vom Auftrag bis zur Auftaktveranstaltung fast zwei Jahre vergehen. Wie kommt es zu solchen Verzögerungen?
  5. Wann kann mit der Vorstellung des KEK gerechnet werden?

 

Barbara David-Wehe                     Torben Zick

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