Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer

Der rechtsterroristische Mörder von Hanau war Mitglied im Sportschützenverein „Diana“ in Bergen-Enkheim. Die tödlichen Schüsse eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Georgensgmünd, der Mordversuch an Bilal M. in Wächtersbach, die vielen weiterhin bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnisse bei Personen insbesondere aus dem rechtsextremistischen Spektrum, aber auch die zuletzt immer wieder im Fokus von Presse und Öffentlichkeit stehenden Mitgliedschaften verfassungsfeindlich agierender Personen in Schützenvereinen müssen zu dem Schluss führen, dass auch von legalem Waffenbesitz erhebliche Gefahren ausgehen.

Es ist daher mit Blick auf den dringend gebotenen Schutz aller Menschen angezeigt, die bestehenden Gesetze umzusetzen sowie das Waffenrecht noch enger zu fassen. Noch immer ist es zu einfach in Deutschland, legal an Schusswaffen und waffenrechtliche Erlaubnisse insbesondere für den Erwerb von Munition zu gelangen.

Nur ein tatsächlich wirksames restriktives Waffenrecht leistet einen Beitrag für mehr Sicherheit und trägt dazu bei, schwere und schwerste Gewaltverbrechen – gerade auch rassistisch motivierte Straftaten – zu verhindern. Von daher steht neben konkreten Schritten auf kommunaler Ebene im Rahmen bestehender rechtlicher Rahmenbedingen für DIE LINKE. im Mittelpunkt, auf Bundesebene auf eine Verschärfung des Waffenrechts hinzuwirken und insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die erforderliche Zuverlässigkeit von Inhabern und Inhaberinnen waffenrechtlicher Erlaubnisse klarer zu fassen. Auch muss es Mitgliedern von Schießsportvereinen ausnahmslos verboten werden, Waffen und Munition zuhause aufzubewahren.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadt Frankfurt werden einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen.
  2. Alle in Frankfurt am Main registrierten Inhaber*innen von Waffenbesitzkarten werden zeitnah gemäß § 4 (3) WaffG auf ihre Zuverlässigkeit (§ 5), persönliche Eignung (§ 6) und Bedürfnis (§ 8) überprüft. Die Änderungen des Waffengesetzes vom 17.02., 20.02. und 01.09.2020 dienen zur Kenntnis.
  3. Die Priorität der Prüfung soll insbesondere bei Jäger*innen (§ 13), Sportschütz*innen (§ 16) und Erb*innen (§ 20) liegen.
  4. Die Praxis der Ausstellung von Bescheinigungen von Schießsportvereinen an ihre Mitglieder zum Kauf von Waffen und Munition gemäß § 14 WaffG wird einer eingehenden Prüfung unterzogen.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, im Rahmen der bestehenden Gesetze, so eng wie möglich gefasst werden kann.

Begründung:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasste im Jahr 2015 30.004 Verstöße gegen das Waffengesetz, die sich bis 2018 auf 40.104 steigerten. Eine Anfrage der Grünen im Deutschen Bundestag vom vergangenen Jahr ergab, dass 750 Rechtsextremisten über Waffenbesitzkarten verfügten, ebenso 500 Reichsbürger. Ein wesentlicher Punkt in der Bekämpfung von Terror- und Mordanschlägen ist darum, die potentiellen Täter zu identifizieren, zu entwaffnen sowie allgemein nicht im Gebrauch befindliche Waffen zu vernichten. Zuständig für die Umsetzung der bestehenden Gesetze ist dabei das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt.

Zu 1.: Am 14.02.2020 wurden zwölf Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe S. festgenommen. Ein Mitglied war im Polizeipräsidium Hamm von 2013-2014 für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständig. Die Polizei Hamm räumt im Nachhinein Fehler ein: Dass der Mann eine Reichskriegsflagge am Balkon hatte, rechte Szenekleidung trug und dass am Klingelschild ein Aufkleber „keine Lügenpresse einwerfen“ klebte, war nicht berücksichtigt worden.

In diesem Licht muss vor Überprüfung der Waffeninhaber*innen zuerst die Zuverlässigkeit der Überprüfenden zweifelsfrei feststehen. Dies stellt niemanden unter Generalverdacht, sondern ist für die notwendige Gründlichkeit eine Grundvoraussetzung.

Zu 2.: Das kürzlich geänderte Waffengesetz sieht eine Überprüfung der waffenrechtlichen Erlaubnisse „in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren“ vor, künftig auch eine regelmäßige Bedürfnisprüfung. Rechtsextreme, „Reichsbürger“ und Verschwörungstheoretiker sollten keine Waffen führen dürfen.

Der rechtsterroristische, mutmaßliche Mörder von Hanau war Mitglied im Sportschützenverein „Diana“ in Bergen-Enkheim. Darum kommt der Stadt Frankfurt eine besondere Verantwortung zu, Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, die nicht gebraucht werden oder für deren Führung die Träger*innen ungeeignet sind. Besonders, aber nicht ausschließlich, betrifft das Waffen mit hoher Schussfolge, wie bei dem Anschlag eingesetzt.

Zu 3.: Die Anzahl der bewaffneten Rechtsextremisten in Hessen steigt stetig. Bereits 2017 forderte der Hessische Landtag, alle waffenrechtlichen Erlaubnisse von Rechtsextremisten zu überprüfen, „darunter gerade auch Personen, die sich als Jäger darstellten und deshalb über Schusswaffen verfügten“, so ein Sprecher des Innenministeriums.

Nicht nur der Attentäter am 19.02.2020 in Hanau war Sportschütze, auch der in Wächtersbach am 22.07.2019 und der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke am 02.06.2019 und zahlreiche Täter von s.g. „erweiterten Suiziden“. Junge Attentäter besorgen sich meist Waffen aus ungenügend gesicherten Waffenschränken im Haushalt von Sportschützen (Gutachten von Prof. Britta Bannenberg zur Tat in München am 22.07.2016).

Zu 4.: Nach zahlreichen Morden muss die Praxis der Bescheinigung von Schießsportvereinen an ihre Mitglieder zum Kauf von Waffen und Munition unbedingt auf den Prüfstand. Es herrschen Zweifel an der Sorgfalt der Bedürfnisprüfung und über die Frage, warum Mitglieder von Schießsportvereinen überhaupt Waffen und Munition zuhause aufbewahren dürfen und nicht im Vereinsheim.

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1 Antwort zu Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen

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