Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses Multifunktionshalle am Kaiserlei

Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss „Multifunktionshalle am Kaiserlei“ ein.

Gegenstand des Ausschusses sind der Schriftverkehr inkl. E-Mails und Chatprotokolle auf Messengerdiensten sowie alle Vertragsentwürfe und Vereinbarungen zum Bau einer Multifunktionshalle am Kaiserlei zwischen der Stadt und der Bietergruppe Langano/Lagardère sowie der AEG Anschutz/Anschütz-Gruppe. Außerdem sind die Akten zu bereits getätigten und noch ausstehenden Zahlungen vorzulegen.

Begründung:

Das absehbare Scheitern des Vergabeverfahrens für den Bau einer Multifunktionshalle am Kaiserlei wirft die Frage auf, ob im Verfahren Fehler gemacht wurden, die öffentlich noch nicht bekannt sind.

Im Mai 2020 wurde bekannt, dass die Bietergruppe Langano für das Projekt Multifunktionshalle am Kaiserlei kein Angebot vorlegt. Der Bau der Arena für bis zu 13.000 Zuschauer*innen steht deshalb nach einer vierjährigen Verhandlung zwischen Langano und der Stadt Frankfurt plötzlich vor dem Aus. Dem Ausstieg war ein Bieter*innen-Verfahren vorausgegangen, aus dem die Gruppe Langano 2016 als Gewinnerin hervorgegangen war.

Warum das Projekt nun für gescheitert erklärt werden musste, ist bisher nicht bekannt geworden. Der Presse gegenüber und in der Plenarsitzung vom 27. Mai 2020 gab Stadtrat Markus Frank (CDU) an, dass weitere Gespräche mit anderen Unternehmen geführt werden sollen, namentlich wurde die AEG Anschutz/Anschütz-Gruppe genannt. Über den Verlauf und die Zielsetzung dieser weiteren Gespräche ist bisher nichts bekannt geworden.

 

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Martin Kliehm
Stv. Merve Ayyildiz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn

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