Anfrage im Ortsbeirat 7
Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Beschluss des Stadtverordnetenversammlung und Beauftragung des Magistrats, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus umzusetzen. Zur Umsetzung bezüglich der Kosten und zum Aktionsplan selbst ergeben sich allerdings Fragen und Widersprüchlichkeiten, die eine Klarstellung erforderlich machen.
- In der M 103 werden unter dem Stichwort „Kosten“ die „aufgeführten Maßnahmen“ lediglich „im Rahmen vorhandener Mittel finanziert“ projektiert. Ein Blick in den Aktionsplan selbst lässt den Bedarf an zusätzlichen Mitteln sofort erkennen: Stellen, Fortbildungen, Unterstützung von Initiativen, Preise etc. Wenn das beschriebene Papier mehr Wert sein soll als schöne Worte, braucht es zusätzliche finanzielle Mittel. Daraus ergibt sich die Frage:
- In welchem Umfang werden zusätzliche finanzielle Mittel für die im Jahr 2020/2021 laufenden Aktivitäten bereitgestellt bzw. bewilligt?
- In der M 103 wird unter dem Stichwort „Prävention“ unter anderem die KAV (Kommunale Ausländervertretung genannt, deren Einfluss nach Aussage des Aktionsplans gestärkt werden soll. Daraus ergibt sich die Frage:
- Welche Position nimmt der Magistrat gegenüber Beschlüssen der schwarz-grünen Landesregierung und dem hessischen Landtag ein, mit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung das Wahlrecht für eine Ausländervertretung einzuschränken und damit nach Meinung der KAV diese zu schwächen?
- In der M 103 wird die Ursache von Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Homo- und Transfeindlichkeit sowie andere Formen von politisch und religiös motiviertem Extremismus vor allem als Informations- und Bildungsdefizit dargestellt. Dabei ist offenkundig, dass es kein Problem von Unbildung, sondern von Ideologie und Interessen geleitet ist. Wenn eingangs richtig festgestellt wird, dass Rassismus ein gesellschaftliches Problem sei, dann müssen auch gesellschaftspolitische „Aktionen“ geplant und durchgeführt werden: im Wohnungsbau, in der Arbeitswelt, in der Existenzsicherung der Menschen. Der Spaltung der Gesellschaft, die sich seit Jahren immer weiter verstärkt, muss entschlossen entgegengewirkt werden. Daraus ergibt sich die Frage:
- Welche Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus werden im Magistrat in den Dezernaten Wirtschaft, Verkehr, Wohnen geplant und durchgeführt, um der Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken und Rassismus den Boden zu entziehen?
- In der M 103 heißt es: Sicherheit für alle Menschen sei ein grundlegendes und entscheidendes Recht in einer demokratischen Gesellschaft. Das ist eine zentrale und wichtige Feststellung. Gerade deshalb ist Racial Profiling und ungerechtfertigte polizeiliche Gewalt nicht zu dulden. Rassistische Tendenzen in der Polizei oder im Verfassungsschutz untergraben das Vertrauen in eine rechtsstaatliche, gesicherte Existenz aller Menschen. Daraus ergibt sich die Frage:
- Welche Maßnahmen werden in der Stadtpolizei durchgeführt, um Racial Profiling zu unterbinden? Welche Rolle soll der Verfassungsschutz Hessen in Frankfurt spielen, der bislang selbst bei der Aufklärung der NSU- Morde, insbesondere in Kassel, nicht sehr kooperativ war?
Barbara David-Wehe Torben Zick