Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wirkt darauf hin, die Erbbaurechtsverträge der Stadt Frankfurt für Wohnungen auf städtischen Grundstücken oder auf Grundstücken stadtnaher Gesellschaften dahingehend anzupassen, dass bezahlbare Mieten zu den Preisen von gefördertem Wohnraum festgelegt werden. Im Falle, dass die ErbbaurechtsÂ-
nehmer*innen diesem Vorschlag nicht nachkommen, kündigt die Stadt Frankfurt die Verträge, nutzt das städtische Vorkaufsrecht und nimmt damit die ehemals öffentÂ-
lichen Wohnungen wieder in städtisches Eigentum. - Der Magistrat prüft, inwiefern Vonovia ihren Gebäudebestand in Frankfurt instand hält und gebietet bei Mängeln oder Missständen die Instandhaltung nach § 177 BauGB. Die Kosten der Instandhaltungsmaßnahmen hat Vonovia zu tragen.
- Das Ziel der städtischen Liegenschaftspolitik im Wohnungsbau ist es, auf öffentlichen Grundstücken bezahlbare Mietwohnungen zu langfristig sozialen Bedingungen zu errichten bzw. zu vermieten und in öffentlicher Hand zu behalten.
- Diejenigen, die den Verkauf der öffentlichen Wohnungen an Wohnungsunternehmen zu verantworten haben, sollen Rechenschaft über den fahrlässigen Umgang mit öffentlichem Eigentum ablegen.
Begründung:
Im September 2019 wurde auf Anfrage der LINKEN im Römer bekannt, dass die Häuser auf 40 städtischen Liegenschaften per Erbbaurecht an das börsennotierte Wohnungsunternehmen Vonovia vergeben sind und von Vonovia vermietet werden. Vonovia steht immer wieder wegen Mietsteigerungen, Luxussanierungen, unterlassenen Instandhaltungen, vernachlässigter Bausubstanz und schlechten Arbeitsbedingungen in der Kritik.
DIE LINKE. im Römer beantragte Einsicht in die Erbbaurechtsverträge. Die Akteneinsicht ergab, dass die 40 Liegenschaften etwa 500 Hausnummern umfassen. Es sind ganze Siedlungen betroffen. Die Siedlungen sind fast ausschließlich von ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften und mit öffentlicher Förderung zwischen 1910 und 1970 gebaut worden.
Die öffentliche Förderung bezog sich nicht nur auf die Baukosten, sondern auch die Erbbauzinsen waren denkbar niedrig angesetzt – um die Mietkosten gering zu halten. Als 1990 die Gemeinnützigkeit für Wohnungen von der schwarz-gelben Bundesregierung abgeschafft wurde, wurden ehemals gemeinnützige Wohnungsgesellschaften privatisiert und öffentliche Wohnungsbestände an private Unternehmen verkauft. In Frankfurt wurden viele Bestände an die Viterra AG verkauft, die wiederum von der Deutschen Annington gekauft wurde und sich schließlich in Vonovia umbenannte.
Besonders ins Auge stechen die Bestände von ehemals städtischen Gesellschaften, z.B. der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG). Sie wurden 2001 bzw. 2002 an Viterra verkauft. Politisch waren die zu der Zeit schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch und die Frankfurter Stadtregierung in der Verantwortung. 2002 stimmten CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG (= Flughafenausbaugegner) für den Verkauf der städtischen Anteile der FSG an die Viterra. Zu der Zeit war Edwin Schwarz (CDU) Planungsdezernent und Albrecht Glaser war als Kämmerer für die Liegenschaften der Stadt Frankfurt verantwortlich. Damals trat Glaser für die CDU an. Seit 2013 ist Glaser bei der AfD, mittlerweile Bundestagsabgeordneter und im Bundesvorstand.
Heute wird mehr denn je deutlich, dass der Verkauf der öffentlichen Wohnungsbestände ein fataler Fehler war – von den Umständen ganz zu schweigen. Denn bereits 2010 war bekannt, dass die öffentlichen Wohnungen zu einem Paketpreis verkauft wurden, so dass die privaten Unternehmen zum Teil nur 34.300 Euro pro Wohnung bezahlt haben! Diese Investition haben sie mittlerweile durch die Mietkosten mehr als refinanziert.
Für diesen Verkauf von Allgemeingütern unter Wert wurden bisher weder politische Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen gezogen noch wurden Versäumnisse aufgearbeitet. Auch die folgenden Liegenschaftsdezernenten haben es versäumt, die Verträge anzupassen oder bei weiteren Verkäufen das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt wahrzunehmen.
Die Wohnungen befinden sich weiterhin im Portfolio von Vonovia. Die Mieter*innen leben mit ständigen Mieterhöhungen und unterlassenen Instandhaltungen. Dies ist mehreren Berichten und Beschwerden zu entnehmen. Dem Zustand der Häuser muss die Stadt Frankfurt nachgehen und fordert Vonovia gegebenenfalls auf, ihrer Pflicht zur Instandhaltung nachzukommen. Diese ist in § 177 BauGB geregelt. Demnach müssen die Kosten von Instandhaltungsmaßnahmen von der Eigentümerin getragen werden, sofern nichts dagegen spricht (§ 177 Abs. 4 BauGB).
Aus Sicht der Stadt ist es mehr als dringend geboten, für eine verantwortliche, soziale und langfristig sichere Vermietung der Häuser zu sorgen.
DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Martin Kliehm
Fraktionsvorsitzende
Antragsteller*innen
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Monika Christann
- Stadtv. Pearl Hahn
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