Antrag im Ortsbeirat 2
(hier: Sozialrathäuser Bockenheim und Dornbusch sowie Jobcenter West)
- Wie wird nach der Schließung (d. h. der Abschaffung geregelter Öffnungszeiten) der Kommunalbehörden in Frankfurt ein schneller und unbürokratischer Zugang von Antragsteller/innen zum örtlich zuständigen Sozialrathaus bzw. Zweigstelle des Jobcenters gewährleistet? Gibt es einheitliche Verfahrensweisen innerhalb der Sozialverwaltung?
- Viele städtische Mitarbeiter/innen arbeiten weiterhin im sog. home office, sind also nicht vor Ort. Kann unter diesen Bedingungen in Notfällen wie dem Verdacht auf Kindesmisshandlung oder fehlende Versorgung Hilfebedürftiger umgehend Hilfe geleistet werden und wie wird sie organisiert, wenn kein persönlicher Kontakt hergestellt werden kann?
- Kann unter den derzeitigen Umständen auch in wirtschaftlichen Notlagen (z.B. bei Mittellosigkeit und drohender Obdachlosigkeit, aber auch Neuanmietung von Wohnraum) eine zügige Bearbeitung von Anträgen gewährleistet werden?
- Wie agieren die Sozialbehörden bei Versäumnissen anderer Behörden (namentlich der Ausländerbehörde) bzgl. möglicher Einstellung von Unterstützungsleistungen? Können die Sachverhalte kurzfristig geklärt werden?
- Wie werden Erstantragsteller/innen unterstützt, an deren Erwerbsfähigkeit Zweifel bestehen (Klärung der Zuständigkeiten aufgrund der Zersplitterung des Hilfesystems zwischen Jobcenter und Jugend- und Sozialamt)?
- Strebt die Sozialverwaltung nach Abklingen der Pandemie die Rückkehr zu geregelten Sprechzeiten in den Dienststellen an oder soll die Möglichkeit der persönliche Vorsprache weiterhin stark reglementiert werden?
Begründung:
Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen und Einzelunterstützer/innen beklagen die derzeitigen schon seit Monaten bestehenden Einschränkungen bzgl. Erreichbarkeit und Arbeitsweise der Sozialbehörden bei gleichzeitiger Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Leistungsberechtigter. Die eingerichteten „Hotlines“ sind wenig hilfreich, wenn anschließend der erforderliche Kontakt zur Sachbearbeitung nicht erfolgen kann und viele Mitarbeiter/innen keine Hausbesuche mehr machen. Die mangelnde Erreichbarkeit war schon zuvor ein dauernder Kritikpunkt an der Arbeit des Jobcenters, nun sind gleichermaßen die Sozialrathäuser betroffen. Die Abwehr persönlicher Vorsprachen nach Bedarf führt häufig zu Missverständnissen, weil die Antragsteller/innen die Anforderungen nicht verstehen. Aber auch für die Stadt werden die Versäumnisse teuer, wenn die Kostenzusicherung für eine vermittelte Wohnung nicht rechtzeitig ausgestellt wird und der/die Antragsteller ein weiteres halbes Jahr in der Obdachloseneinrichtung verbringen muss/ müssen.
Leistungsberechtigte sind entgegen der Sichtweise im Jobcenter keine „Kunden“.
Dennoch haben sie Anspruch auf zügige qualifizierte Bearbeitung ihrer Anliegen. Auch unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen muss gerade die Sozialverwaltung eine bürgerfreundliche Verwaltung sein.
Antragtreller*innen | Fraktionsvorsitzender |
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Margret Heym-Schmitt | Hans-Jürgen Hammelmann |
Hans-Jürgen Hammelmann |