Leerstandsmeldungen

Anfrage im Ortsbeirat 3 zu ST 1815

Wie der oben genannten Stellungnahme zu entnehmen ist, „geht der Magistrat Hinweisen zu leerstehenden Wohnungen bzw. Wohngebäuden nach“, was sehr zu begrüßen ist.

Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft darüber, welche Schritte er im Einzelnen unternimmt, wenn er diesen Hinweisen nachgegangen ist.

Bezüglich des Leerstandes u. a. die Burgstraße 56  –  so­wie die Bergerstraße 6–8 – betreffend, hat der Ortsbeirat schließlich schon des Öfteren auf  besagten Leerstand aufmerksam gemacht.

Antragssteller:innen

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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