Liegenschaft Spohrstraße 1

Anfrage im Ortsbeirat 3 zu ST 911

Aus der genannten Stellungnahme geht unter anderem hervor, dass der Magistrat bezüglich der Liegenschaft Spohrstraße 1“ein Verwaltungsverfah­ren zur Wiederherstellung einer vorgartensatzungskonformen Nutzung ein­geleitet hat, wobei offensichtlich verfügt wurde, dass die Eigentümerin bedauerlicherweise ihr Kraftfahrzeug auch weiterhin im rechten Vorgartenbereich abstellen darf.

Der linke Vorgartenbereich wurde zwar entsiegelt, entsprach aber nach wie vor nicht den Vorgaben der Vorgartensatzung.

Dies vorausgeschickt,  fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er  – wie im Mai angekündigt – die Eigentümerin unterdessen darauf hingewiesen hat, „dass auch dieser Bereich gärtnerisch zu gestalten ist“, und ob diese Vorgartenseite inzwischen der Vorgartensatzung entspricht.

Antragssteller:innen

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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