Dazuantrag zur M 31 im Ortsbeirat 7
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der M31 – Bebauungsplan Nr. 834 – Südlich Rödelheimer Landstraße wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Die Vorschläge zu einer modifizierten Wohnbebauung, z.B. durch Zurücksetzen der Blockrandbebauung und Erhalt des Grünstreifens und von Bäumen werden berücksichtigt (Eingabe Nr. 12, Nr. 13).
Begründung: Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachvollziehbar und sinnvoll. Eine Modifizierung der Wohnbebauung stört die Maßgabe eines kompakten Wohngebietes („städtebauliches Grundgerüst“) nicht. - Die Gleichverteilung des geförderten Wohnraums über das gesamte Baugebiet wird festgeschrieben und nachvollziehbar dokumentiert.
Begründung: Ein „ausdrückliches Interesse und Ziel“ seitens der Stadt Frankfurt ist nicht ausreichend und keine rechtssichere Formulierung (Eingabe 12/Seite 67) - Der Schutz der bestehenden Gewerbe ist eindeutig festzuschreiben. Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 16 ist entsprechend anzupassen und die Stellungnahme ist zu berücksichtigen.
Begründung: Eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten ist nicht akzeptabel. Die Prüfergebnisse zu den Stellungnahmen Nr.19 und Nr. 20 werden zurückgewiesen. Planungssicherheit für die Gewerbetreibenden kann nicht durch einen Verweis auf ein noch nicht beschlossenes Papier erreicht werden. - Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine Unterbauung von 80% der Grundfläche für Tiefgaragen mit den Klimazielen der Stadt Frankfurt in Einklang zu bringen ist.
Begründung: Das Prüfergebnis zur Stellungnahme Nr. 13 wird zurückgewiesen. - Zu den in V.1 genannten Bäumen wird der Magistrat aufgefordert, für jeden Baum den Grund der Fällung und eine Begründung der Unvermeidbarkeit abzugeben.
Begründung:
Beinahe alle Begründungen für die Nicht-Berücksichtigung von Stellungnahmen sind nicht nachvollziehbar. Der Umgang des Stadtplanungsamtes mit den Eingaben und Stellungnahmen aus der Bevölkerung hat einen durchweg autoritären Ton. Einwendungen von Bürgern werden in der Regel nicht berücksichtigt, ökologische Einwände werden samt und sonders zurückgewiesen. Auch die nur schwer lesbare Form, in der die Vorlage dem OBR zur Verfügung gestellt wurde, ist Anlass zur Kritik.