Dazu-Antrag zur M 29 vom 12.2.2021 im Ortsbeirat 7
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, bei der Beauftragung des Magistrats bezüglich der Ausschreibung der Linie 50 im Linienbündel B die Qualitätsmerkmale auch in Bezug auf Tariflöhne sowie tarifliche Festlegungen der Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer festzuschreiben.
Begründung:
Qualitätsstandards beziehen sich nicht nur auf die eingesetzten Busse und die Kundenzufriedenheit, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen der Menschen, die diese Busse fahren. Entscheidend dazu gehört eine gerechte Entlohnung.