Antrag im Ortsbeirat 2
Der Magistrat wird gebeten, mit Bezug auf die Stellungnahme ST 1043 zeitnah die nachfolgenden Fragen zu beantworten:
- Warum wurde vor der Vergabe des Auftrags an das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR keine öffentliche Ausschreibung gemacht? Was ist unter „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ zu verstehen? Wurde ausschließlich das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR aufgefordert oder noch weitere?
- Aus welchen Gründen wurde der Auftrag ohne Beachtung der Vergaberichtlinien erteilt?
- Wann und durch wen erfolgte die Aufforderung zur Angebotsabgabe an das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR?
- Nach welchen Kriterien wurde das genannte Büro ausgewählt?
- Wann und durch wen wurde der Auftrag erteilt?
- Wie lautet der Wortlaut des Auftrags?
- Welches Honorar wurde vereinbart?
- Welcher Termin für die Erledigung des Auftrags und die Bekanntgabe der Ergebnisse wurde vereinbart bzw. ist geplant?
- Für welche anderen ähnlichen Projekte in Frankfurt hat das Büro BGU Dr. Brehm & Grünz GbR bisher Untersuchungen durchgeführt?
- Warum wurden die Mitglieder des Ortsbeirats 2, die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit nicht durch die politisch Verantwortlichen über die Details der Auftragsvergabe informiert?
Begründung:
Die Stellungnahme 1043 wirft oben genannten Fragen auf, die sowohl Relevanz im Bezug auf die ordnungsgemäße Vergabe öffentlicher Aufträge als auch hinsichtlich eines angemessenen Umgangs mit dem Landschaftsschutzgebiet Grüneburgpark besitzen. Expertenmeinungen zufolge ist ein mehrjähriges Grundwassermonitoring Vorraussetzung, um eine belastbare Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Beeinträchtigung des Grüneburgparks treffen zu können. Dies erscheint nicht vereinbar mit denen in der Stellungnahme erwähnten zu erwartenden Ergebnissen nächstes Jahr. Ein Monitoring im Zuge des Planfeststellungsverfahrens (also nach Entscheidung für die Variante der Untertunnelung) ist zu spät.